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Donnerstag, 31. Januar 2013

Mittwoch, 30. Januar 2013

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht erheben zwei Besitzer Ansprüche auf einen Mercedes 500 k von 1935.


Spektakulärer Prozess um Fünf-Millionen-Oldtimer

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht erheben zwei Besitzer Ansprüche auf einen Mercedes 500 k von 1935. Ein Vergleich scheint möglich. Der Prozess kann Folgen für alle Preziosen-Sammler haben.

Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrug verurteilt


Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrug verurteilt

Statt die Gelder den Mandanten weiterzuleiten, verbrauchte der Anwalt das Geld für sich und für seine Kanzlei, die  hochverschuldet war. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren wurde nun bestätigt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die von der 10. großen Strafkammer gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt.

Der Sachverhalt....

Facebook Recht


Facebook Recht

Unternehmen entdecken Facebook für Ihre Werbung.

Das Internet setzt seinen Siegeszug weiter fort. Die Auflagen der Druckmedien gehen bundesweit zurück, viele Verlage haben bereits Online-Redaktionen angegliedert, verkaufen die Artikel via Pay-Pal System, manche Verlage wurden aber auch bereits dichtgemacht. 


Die Wettbewerbsverletzungen im Internet haben deshalb mit der zunehmenden Internet-Durchdringung sämtliche Schichten der Bevölkerung und damit ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Sei es im Bereich des privaten Rechts, oder aber bei Wettbewerbsverstößen zwischen Wettbewerbern, oft enden die Rechtstreitigkeiten vor Gericht.


Die für die Printmedien in zig Jahren entwickelte Rechtsprechung gilt grösstenteils auch für das Internet, aber so Begriffe wie Vorschaubilder, sogenannte Thumbnails, hat es früher einfach nicht gegeben. Auch soziale Netzwerke wie Facebook hat es früher nicht gegeben. Daher gibt es nun auch neue juristische Probleme mit diesen neuen Medien und die Gerichte werden wohl noch in vielen weiteren Fällen die Rechtsprechung in diesen Bereichen entwickeln müssen. Am Ende dieser Entwicklung steht dann auch irgendwann die höchstrichterliche Rechtsprechung 

in Sachen Facebook-Impressumsangaben fest.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte dazu im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes deutsches  Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Seitdem befassen sich viele Beiträge im Netz mit diesem Thema.

Dank der hohen Mitgliederzahlen des sozialen Netzwerks können Unternehmen ihre Reichweite via Facebook leicht steigern. Der Auftritt ist kostenlos und ersetzt vielen bereits die eigene Internet-Präsenz sogar komplett. Durch die Anbindung von „Freunden“ und die Nutzung der „Gefällt mir“ Funktion lassen sich im Netz gute Multiplikatoren erreichen, auch das Ranking bei Google wird dadurch verbessert. Eine Firma hat dadurch sehr wohl einen Vorteil in ihrer Aussendarstellung.

Viele Firmen verringern deshalb auch die Anzeigenschaltungen in den Druckmedien, sparen dadurch auch Werbekosten.

Daß für die Werbung von Firmen in den Druckmedien Regeln gelten, die einzuhalten sind, ist den Firmen seit Jahren grösstenteils bekannt. Die Anzeigenberater sind auch entsprechend geschult und weisen die Auftraggeber auch auf diese Regeln hin. So muss z.B. aus einer gewerblichen Anzeige immer der gewerbliche Charakter hervorgehen, es darf keine Verwechselungsgefahr mit einem günstigen Privatangebot entstehen. Der Kunde muss wissen, mit welchem Anbieter er es zu tun hat. Im Internet gilt diese Rechtsprechung konkludent, hier müssen Internetseiten das „Impressum“ enthalten.

Doch dass die Bestimmungen zu Impressumsangaben auch für Facebook gelten, wenn der Betreiber so finanziellen Vorteil erzielen will, beispielsweise für sich oder seine Firma Werbung macht, ist vielen nicht bewusst.

Durch eine Abmahnung wegen Impressumsfehlern können beträchtliche Kosten entstehen. Bei einem Streitwert von 3.000 Euro errechnen sich mögliche Verfahrenskosten von knapp 1.500 Euro.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Die Pflicht ein Impressum auf Homepages zu führen, besteht schon seit 1997 und wurde seitdem mehrfach modifiziert – vom deutschen Gesetzgeber ebenso wie von Richtlinien der Europäischen Union.

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz sind im Wesentlichen folgende Bedingungen zu erfüllen: Das Impressum muss permanent und ohne viele Klicks unmittelbar erreichbar sowie einfach und eindeutig erkennbar sein. Pflichtangaben sind der vollständige Name und die Postanschrift, neben der Mailadresse eine weitere Kommunikationsmöglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde, gegebenenfalls die Register- und die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Bei wem diese  Richtlinien noch nicht angekommen seien, der solle eine Abmahnung zum jetzigen Zeitpunkt  lieber als freundliche Hilfestellung ansehen. „Es geht hier bei Abmahnungen nicht um Abzocke, sondern darum, die Konkurrenz im Wettbewerb um Kunden und Umsätze auf den Boden der Rechtstatsachen zurückzuführen.“

Im Gegensatz zu den Printmedien gibt es bei Facebook keinen "Anzeigenberater". 
Das macht mal als moderner Internetnutzer also selbst, in irgendeiner freien Minute,  sozusagen frei nach Schnauze ! 
Darin liegen natürlich beträchtliche Risiken. Was darf man - was darf man nicht ? 

Man darf das Impressum nicht vergessen ! 

Die Facebook Nutzer, die sich schon die Mühe machen eine Facebook Seite zu erstellen, brauchen eigentlich doch nur unter „Info“ einen Link auf die Impressumsangaben auf der eigenen Firmenhomepage zu setzen. Schon wäre das Problem erledigt.

Es ist daher absolut  nicht zu verstehen, wenn abgemahnte Firmeninhaber vor Wut über die erhaltene Abmahnung Terror machen, von Abzocke reden, im Internet Hasstiraden verbreiten  oder sogar den Anwalt bedrohen, der ihnen das Abmahnschreiben geschickt hat.

Sie rennen ja auch nicht zum Finanzamt und bedrohen dort den Sachbearbeiter in der KFZ-Steuerstelle, wenn der KFZ-Steuerbescheid kommt. Sie fahren ja auch nicht bei rot über die Ampel, wenn sie wissen, dass an der Ampel geblitzt wird.

Das deutsche Wettbewerbsgesetz nutzt allen deutschen Verbraucher, z.B. im weiten Bereich des Lebensmittelrechtes, es nutzt allen Teilnehmern des Wettbewerbs. Bei jedem Bissen, den ein Verbraucher macht, sorgt eine seit Jahren entwickelte Rechtsprechung dafür, daß dieser Bissen niemandem schadet. Daran denken die wenigsten, so etwas wird einfach als Tatsache hingenommen.

Jeder neue Gewerbetreibende, der ein neues Gewerbe beginnt, schlüpft von Beginn an unter den vorhandenen Schutzschirm des deutschen Wettbewerbsgesetzes. Ob er es will oder nicht ! Die Vorteile nutzen alle gerne. Über Nachteile bzw. über die Pflichten, die einem Marktteilnehmer obliegen, muss man sich eben selbst informieren, wenn man als Gewerbetreibender Geld verdienen will.  Auch das ist in Deutschland normal. Die IHKs halten dazu viele schriftliche Informationen bereit und bieten sogar Kurse für Existenzgründer zum Werberecht an. Auch kann man einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt um Rat fragen, wenn man als Neuling erstmalig eine Werbung plant.

Es muss letztlich einfach akzeptiert werden, dass es in unserer deutschen Gemeinschaft Regeln gibt, die das Zusammenleben in allen Bereichen regeln und dass man sich an diese Regeln zu halten hat.

Natürlich wird es gerade in der heutigen Zeit auch immer Menschen geben, die so etwas nicht nachvollziehen können, die einerseits gerne alle Vorteile unseres Sozialstaates nutzen, andererseits aber nicht dazu bereit sind sich an bestehende Regeln, Vorschriften und Gesetze zu halten oder selbst in dieses vorhandene Sozialsystem einzuzahlen.

Da wird von diesen Personen eben auch bewusst „schwarz“ geworben, da wird unter Vermeidung von Sozialabgaben eben auch einmal  „schwarz“ abgerechnet.

Testkäufe haben ergeben, dass manche Anbieter direkt fragen:

„Möchten Sie die Rechnung mit oder ohne Steuer ?“

Dieselben Anbieter sitzen dann aber bei Elternversammlungen im Kindergarten oder am Stammtisch und beklagen sich über fehlende Lehrer, fehlende Kitaplätze oder fehlendes Personal im deutschen Gesundheitswesen.

Reinhard Göddemeyer













Montag, 28. Januar 2013

Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...

Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert

Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert

Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert



Nützliche Adressen zum Thema Facebook Impressum


Reinhard Göddemeyer Tip 192
Nützliche Adressen zum Thema Facebook Impressum 
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat in dem inoffiziellen Facebook-Blog allfacebook.de detailliert mit Screenshots dargestellt, wie man ein Impressum auf Facebook anlegt: Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten
Rechtsanwalt Norman Wierz fasst auf seiner Homepage die Anforderungen an ein Impressum gut verständlich zusammen: Impressumsservice

Sonntag, 27. Januar 2013

Knut-Willi Schlanert - Ein Stalking Märchen ???

Es war einmal .......

So fangen viele Märchen an, unsere Geschichte ist allerdings kein Märchen, sondern, obwohl sie fast unglaubliche Handlungen beschreibt, eine wahre Geschichte. Sie ist die Geschichte eines Stalkers, der seit mehr als 10 Jahren im Internet andere Leute verleumdet.

Ein "normaler" Stalker wendet sich im Normalfall immer nur gegen ein Opfer. Grund des Stalkings sind oft Beziehungsstörungen, bei normalem Stalking sind die Opfer Personen, wobei 80 % der Opfer weiblich sind.

Die hier aufgezeigte Geschichte belegt allerdings, daß es in ganz aussergewöhnlich extremen  Einzelfällen auch extrem krankhafte Täter gibt, die gleich einen Krieg gegen die ganze deutsche Gesellschaft beginnen und gleichzeitig gegen zig andere Personen und auch gegen Organisationen und Institutionen  vorgehen.

Die Geschichte: 

Es waren einmal Menschen in Deutschland, die lebten glücklich und zufrieden in verschiedenen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland, bis sie das Pech hatten den Herrn  Knut-Willi Schlanert aus Berlin kennen zu lernen.

Diese Menschen hatten gute Berufe, sie waren z.B. Rechtsanwälte, Richter, Gefängnisärzte, Psychologen, Ingenieure, Architekten, Buchhalter oder auch nur Arzthelferinnen oder Hausfrauen,  sie hießen z.B. RA Martin Kopf, RA Rathjen, RA Ralf Skiepjietz,  RA Frank Hochheimer, RA Andre Stegemann, RA Budde, Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Jens Menne, Harald Liebau, Gerd Hasse, Roland Braust, Uwe Schmidt, Ute Scheel, Friedel Niesmann, Dietmar Gettner, Mark Redel, Halil Colak, Heino Löns, Horst Schmeil, Udo Meyer, Gerrit van Karen, Richter Dr.Bayer, Richter Herr Millat, Frank Heister oder Peter Bialas oder auch Herr Saschenbreker, Hinter diesen einzelnen Personen  standen bzw. stehen als weitere Betroffene die jeweiligen Familien, Partner,  Ehepartner und Kinder.

Die Bekanntschaft zu diesem Herrn Knut-Willi Schlanert lief immer unterschiedlich ab, mal war sie nur von kurzer Dauer, in anderen Fällen erstreckte sie sich über Jahre. In etlichen Fällen war man mit diesem Herrn gar nicht persönlich bekannt, sondern man kam nur über Dritte in seinen Dunstkreis.

Die Beziehungen haben allerdings eine Gemeinsamkeit:

Sie gingen irgendwann zu Ende, man ging so auseinander, wie man sich auch kennengelernt hatte.

Die weitere Gemeinsamkeit bestand darin, dass Herr Knut-Willi Schlanert ganz offensichtlich einen Hass auf diese Personen entwickelte, daß er  für diese genannten Personen ohne das Wissen dieser Personen Interneteinträge anlegte, denn seiner Ansicht nach waren es alle irgendwie "Ganoven" und er erstellte dazu zu den einzelnen Personen Eintragungen in einem eigens zu diesem Zweck angelegten Internetportal mit der URL "Ganovenregister" unter der Domain www.k9s.de.

Seine Aktivitäten standen dabei offenbar unter dem Motto: "Wer nicht für mich ist, der ist gegen mich"

Zu Beginn dieser Aktivitäten, ca. im Jahr 1998, tobte er sich mit seinen diversen Eintragungen unter den Domains www.k9s.de und www.ax2.ch aus.  Er wetterte dort unter diversen Sub-Domains gegen die deutsche Partei SPD, gegen diverse Lokalpolitiker im Großraum Hannover / Holzminden, er stänkerte im Internet herum wie kein zweiter. Mit über 50 Unterdomains unter www.k9s.de befasste er sich mit den verschiedensten Sachverhalten in Deutschland. Alles gipfelte in der Domain www.k9s.de/weg-aus-Deutschland. Er war offenbar sehr ärgerlich, sehr sauer und sehr frustriert

Der Grund: Er hatte in Negenborn bei Holzminden seine Frau, seine 2 Töchter, seine Arbeitsstelle und seine Immobilie verloren. 

Mit der Schuldzuweisung war er immer sehr schnell: Schuld waren immer die anderen !

Er veröffentlichte seine Beschuldigungen, Verleumdungen und Schmähkritiken über Dritte weltweit im Internet, auch in Foren wie recht.de, mein-parteibuch.com oder auch im Schweizer Prinz-Forum. Teilweise nutzte er dazu bereits vorhandene Foren, teilweise legte er selbst derartige Foren an, die er als zuständiger Admin verwaltete und kontrollierte. So hatte er die Möglichkeit der Welt seine Sicht der Dinge zu präsentieren.  

Später erweiterte er dieses Prangersystem um die Domain www.ganovenregister.info (org, eu, ch, de) und um das Foren System freie-worte.net, mit dem er z.B. auch Unterforen einrichtete für Holzminden, Ketzin und für den Niederrhein. 

Mit seinen einleitenden Worten in diesen neuen Registern drohte er jedem Leser an, ihn gnadenlos an diesen Pranger zu stellen, sollte man ihn mit falschen Informationen beliefern. Aus Angst vor Hackern legte er gleich mehrere dieser Ganovenregister an, er liess dazu auf eigene Kosten Domains mit den Endungen de, org, ch, info und eu eintragen.

Mit der Zeit arbeitete er sich immer besser in das Internet ein, er installierte zusätzlich noch mehr eigene Foren für die verschiedensten Sachverhalte, er forderte in diesen Foren dazu auf, ihm Informationen zu bestimmten Personen oder Sachverhalten zu übermitteln. Er richtete eine Telefontechnik ein, mit der er eingehende Anrufe ohne das Wissen der Anrufer aufzeichnete und diese aufgezeichneten Telefonate veröffentlichte er dann ebenfalls in seinen Online-Prangern.
Genauso verfuhr er mit Fotos von Gegnern, diese kopierte er aus dem Internet und stellte sie ebenfalls zur Personenerkennung in seine Online-Pranger.

In einigen Fällen richtete er komplette  Internet - Steckbriefe ein und fahndete förmlich nach Personen.  So z.B. auch unter http://niederrhein.freie-worte.net und www.guestrower.info, wo er seit kurzem Informationen über einen seiner Darstellung nach unseriösen Immobilienmakler aus Guestrow sammelt.(www.guestrower.info) Mit diesem Foren-System bietet er als weitere Dienstleistung sogar an, zum Preis von 15 EURO Jahresgebühr auch für Dritte anonyme Stalking-Foren einzurichten, damit diese Dritten dann auch anonym Inhalte veröffentlichen können. 

Sein Ziel bei den eigenen Foren  ist es dabei jeweils, die ins Visier gefassten Personen existenziell zu zerstören, den guten Ruf der Personen zu zerstören, sie im wahrsten Sinne des Wortes kaputtzumachen.

Dabei scheut er auch nicht davor zurück, im Internet mit falschen Beschuldigungen und Unwahrheiten gegen die Zielpersonen vorzugehen. Es sind bereits eine Vielzahl von Fakeseiten, selbst strafrechtlich relevante Urkundenfälschungen im Internet aufgetaucht, die man wegen der Anonymität des Internets rechtlich niemandem zuordnen kann, wo es den jeweils Betroffenen aber ganz klar ist, wer als verantwortlicher Urheber dahintersteckt.

Nämlich Knut-Willi Schlanert !

Er reagiert auch nicht auf höfliche Schreiben von Betroffenen, nicht wie es zu erwarten wäre durch vernünftige Antwortschreiben auf Schreiben von Rechtsanwälten, er ignoriert auch gegen ihn ergangene Gerichtsurteile.

Allerdings erfolgt insbesondere bei schriftlichen Rechtsanwaltskontakten doch eine Reaktion, allerdings auch eine sehr aussergewöhnliche Reaktion: Die Rechtsanwälte, die sich im Auftrage von Mandanten an ihn wenden, werden von ihm sogleich zu Mittätern seiner Gegner erklärt und ebenfalls mit Schmähkritiken in das Pranger System eingestellt, wobei er auch gleich die kompletten Schriftsätze mit veröffentlicht. In Einzelfällen ruft er diese Rechtsanwälte auch sofort an und droht ihnen an, sie auch auf ewige Zeiten im eigenen Online-Pranger "Ganovenregister" fertigzumachen.

Bei "amtlichen" Stellen und Verfahren wie z.B. im Falle des Rechtsstreits am Verwaltungsgericht in Berlin zieht er auch sofort mit Schmähkritiken über die Richter her. In diesem Falle musste die Richterin Frau Böhme seine Kritik spüren.

Im Falle des Richters Dr.Bayer, Direktor des  Amtsgerichtes Holzminden, musste dieser erleben, was ein Knut-Willi Schlanert mit Richtern macht, die sich erdreisten über ihn, über Knut-Willi Schlanert zu urteilen.  Da hat er sogleich eine weitere Internetseite in seinem Prangersystemeingerichtet.

In einigen Fällen wie im Falle des Richters am OLG Rostock Herrn MIllat erstattet Knut-Willi Schlanert auch gleich wirre Strafanzeigen gegen den Richter.

Er hält sich nun einmal selbst für das Opfer von Justiz, Polizei und letztendlich auch der Anzeigen seiner Opfer. 

Und was tut ein Opfer? Es wehrt sich.
Knut-Willi Schlanert fehlt nun einmal jegliche Einsicht in seine Täterschaft, jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliche Empathie zu seinen Opfern

So greift Schlanert  auch die Opfer und die Zeugen aus seinen vielfältigen Ermittlungs- und Strafverfahren immer wieder illegal und leider oft auch anonym an. Er bedroht sogar telefonisch die Nachbarn, Geschäftspartner und Rechtsanwälte seiner Opfer.

In seinem Verfolgungswahn hat er sich sogar am Berliner Verwaltungsgericht eine Meldeauskunftssperre erstritten, dies mit der Begründung, er sei der wahre Robin Hood, der Helfer der Unterdrückten und er sei daher vielen Anfeindungen ausgesetzt. Als Gipfel seiner Selbstüberschätzung muss die Einrichtung der Homepage www.stalker-abwehr.netbezeichnet werden, in der ausgerechnet er den Stalking-Opfern Hilfe anbietet. 

Ein weiterer trauriger Beweis für die eigene Selbstüberschätzung ist die von ihm betriebene Homepage www.s-bahn-berlin.info, in der er die Berliner dazu aufruft, ihm Mißstände bei der Berliner S-Bahn zu melden. 

Auf diese Art und Weise bekommt er täglich neue Kontakte, lernt er täglich neue Menschen kennen, denen er sich mit seinen Methoden zuwendet.  

Wir sind deshalb auch sicher, daß die hier zusammengestellten Fakten nur ca 5 % seiner Internetaktivitäten ausmachen.

Es gibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch zig weitere betroffene Opfer des Knut-Willi Schlanert, die nicht wissen, was dieser Mensch gegen sie hat, warum er plötzlich gegen sie vorgeht und wie sie sich gegen derartige Angriffe wehren sollen.

Die Abwehr solcher Angriffe, deren Grundlage eine krankhafte Psychose des angreifenden Täters ist, ist selbstverständlich nicht einfach. Dies auch deshalb nicht, wenn ein Täter wie Knut-Willi Schlanert einfach untertaucht, in Deutschland offiziell nicht wohnhaft ist und somit von der Polizei auch nicht vorgeladen werden kann. Als fast 70-jähriger alleinstehender Rentner vagabundiert er seit Jahren ohne festen Wohnsitz durch Deutschland und bietet als Dienstleistung sein eigenes Beratungspaket an. Schliesslich ist er "der" Fachmann  für alles, insbesondere für juristische Probleme.  Mit schöner Regelmässigkeit schafft er es auch immer wieder sich bei anderen ratsuchenden Personen das Vertrauen zu erschleichen und sich auch bei Ihnen einzuquartieren. Dort lebt er dann immer eine Weile, um immer wieder dann zu verschwinden, wenn er wieder einmal genug Schaden angerichtet hat. Diese Personen werden dann oftmals anschliessend von ihm an den Pranger gestellt. 

Derartige Täter leben ansonsten allein und völlig zurückgezogen in ihrer eigenen krankhaften Welt, sie sitzen tagelang vor dem Rechner, sie haben keinen anderen Lebensinhalt mehr.

Die Abwehr ist trotzdem möglich. Die gegen Knut-Willi Schlanert mittlerweile ergangenen Gerichtsbeschlüsse belegen, daß es durchaus Abwehrmöglichkeiten gibt. Deutsche Richter sehen die aufgezeigten Taten anders als er und untersagen diese auch. Und wenn es wirklich so sein sollte, daß Knut-Willi Schlanert sich auch nicht an die Auflagen der Gerichte hält so müssen die Geschädigten eben gemeinsam dafür sorgen, daß er einer stationären Behandlung in einer psychatrischen Fachklinik zugeführt wird. Dies auch notfalls gegen seinen Willen !

Dazu ist es erforderlich, daß auch zukünftig seine Taten erfasst, zusammengeführt und dokumentiert werden. Unsere Liga ist seinerzeit aufgrund seiner Verleumdungen gegründet worden. Wir haben jahrelang dafür gesorgt, daß die Berliner Ermittlungsbehörden alle vorliegenden Fakten zugeleitet bekamen, damit die sachbearbeitenden Staatsanwälte auch in der Lage waren, den Gesamtumfang seiner Taten zu bewerten.

Wir werden daher auch zukünftig dafür sorgen, daß Informationen über diesen Stalker zentral gesammelt / erfasst werden.

Wir sind uns dabei allerdings auch darüber klar, daß deshalb auch in Zukunft mit weiteren Angriffen in Form von Verleumdungen und Beschuldigungen unserer Liga und ihrer Mitarbeiter gerechnet werden muß. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, daß wir auch zukünftig bei neuen Verleumdungen usw.  wie in der Vergangenheit  die zuständigen Ermittlungsbehörden einschalten werden.


Ihr Reinhard Göddemeyer

Samstag, 26. Januar 2013

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht

Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere  schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck)

Freundliche Zuschriften bitte an
Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Donnerstag, 24. Januar 2013

Schadensersatz bei Internetausfall

Reinhard Göddemeyer Presseschau:

Für Sie gelesen - BGH-Urteil in Karlsruhe

Schadensersatz bei Internetausfall

Verbraucher können grundsätzlich Schadensersatz verlangen, wenn der Internetanschluss ausfällt und es sich um einen Fehler des Telekommunikationsanbieters handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.

Dienstag, 22. Januar 2013

Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgeri...

 Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgeri...: Geplante Europäische Bürgerinitiative: Geplante Europäische Bürgerinitiative: Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenre...

Montag, 21. Januar 2013

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Sonntag, 20. Januar 2013

Reinhard Göddemeyer Presseschau


No Problem

Reinhard Göddemeyer Presseschau: Für Sie gelesen
Dreieinhalb Jahre haft für Vereinsgründer


Wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern ist am Freitag der Gründer des "No Problem"-Vereins, Josef Schörkmayr, am Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass sich Schörkmayr an Vereinsgeldern bedient und daraus teilweise seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Schörkmayr legte ein Teilgeständnis ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
455.000 Euro hatte Schörkmayr laut Anklage für private Zwecke verwendet, am Schluss blieb ein Untreuebetrag von 263.534 Euro. Der Gründer des "No Problem Orchestra", dessen Idee es war, geistig und körperlich behinderte Menschen durch das Musizieren zu therapieren und mit dem Schörkmayr durch die ganze Welt gereist war, finanzierte aus Vereinsgeldern nicht nur einen Rasenmäher, sondern auch die Betriebskosten seines Privathauses, den Kanalanschluss für sein Haus oder Telefonkosten seiner Kinder. Der Vereinsvorstand, in dem er und seine Frau die Mehrheit hatten, genehmigte ihm auch ein Geburtstagsgeschenk von 150 Weinflaschen.

Richter: "Schörkmayr war de facto 'No Problem'"

Am Donnerstag hatte Schörkmayr noch sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und davon gesprochen, seinerseits mehr als 800.000 Euro an Forderungen gegen den Verein zu haben. Am Freitag in der Früh gab er schließlich zu, dass gewissen Ausgaben tatsächlich privat gewesen seien, so etwa die Weinflaschen. Für ein reumütiges Geständnis reichte das in den Augen des Richters allerdings nicht.
Die Einvernahmen von mehreren Zeugen zeichneten das Bild eines Vereins, der völlig von einer Person, nämlich Schörkmayr, dominiert war. Seine Frau, die ebenfalls im Vereinsvorstand saß, erklärte, sie habe ihrem Mann blind vertraut. Sie habe zwar die Kasse geführt, aber alle Entscheidungen hätte Schörkmayr getroffen. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung denn auch, Schörkmayr sei de facto "No Problem" gewesen und habe über zehn Jahre hinweg sein Leben und das seiner Familie mit dem Verein finanziert.

Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Mildernd bei der Strafbemessung war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, erschwerend jedoch der lange Zeitraum der Untreue. Schörkmayr habe sich unter der Schirmherrschaft der Behinderten bereichert und hier ein Konstrukt geschaffen, um seine Lebensführung zu finanzieren, so Dumpelnik.
Die Verteidigung betonte, der Angeklagte habe eine Schadenssumme von 70.000 Euro anerkannt, dem stünden Gegenforderungen an den Verein von mehr als 800.000 Euro gegenüber. Daraus sei auch zu erkennen, dass keine Schädigungsabsicht vorhanden gewesen sei. Das Plädoyer lautete denn auch auf Freispruch, das Urteil wird mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Auch Staatsanwältin Sandra Agnoli legte Berufung ein.

Samstag, 19. Januar 2013

Reinhard Göddemeyer teilt mit:

Altenpflege-Stellenmarkt: Reinhard Göddemeyer teilt mit:: Reinhard Göddemeyer teilt mit:  Unter dem Aktenzeichen 63 C 41/13 erließ das Amtsgericht Guestrow heute einen weiteren Beschluss gegen Her...

Mittwoch, 9. Januar 2013

schlanerismus-online: Schlanerts Richterphobie

schlanerismus-online: Schlanerts Richterphobie: Daß unser Freund Knut Willi Schlanert einen ausgeprägten Widerwillen gegen das deutsche Justizwesen hat ist mittlerweile bekannt. Daß er i...

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Dienstag, 8. Januar 2013

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