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Sonntag, 8. Juli 2012

Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale unzulässig


Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale unzulässig 

 Presseschau: Für Sie gelesen - von Reinhard Göddemeyer

 Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale verschleiert den Angebotscharakter und verstößt gegen Pflicht zur deutlichen Preisangabe (Zusammenfassung durch Autor), Urteil OLG Düsseldorf vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11.

Quelle Volltext:  www.currentgame.de

 


Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung

Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung
Anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zur 8. GWB-Novelle erklären die Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke und Bärbel Bas:
Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Der Versuch der Koalition, das Kartellrecht zu diesem Handlungsrahmen zu machen, wird dem umfassenden gesetzlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gerecht. Die flächendeckende medizinische Versorgung der GKV-Versicherten wird dadurch gefährdet. Das Kartellrecht behindert die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genau dort, wo Beteiligte im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten wollen. Wenn die Koalition gesetzliche Krankenversicherungen ganz normalen Unternehmen gleichstellt, käme das europäische Wettbewerbsrecht zum Zuge und das würde mittelfristig das Ende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bedeuten.
Bei dem Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die weitreichenden Bedenken gegen die Anwendung des Kartellrechts in der GKV auszuräumen. Mit dem Bundeskartellamt soll eine zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollinstanz etabliert werden. Damit gibt es im Gesundheitswesen bald mehr Aufsichtsbehörden als Krankenkassen. Die widersprüchlichen Rechtsgrundlagen im Kartellrecht und im Sozialrecht schaffen im Gesundheitswesen neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Die sozialrechtlich gewollte Kooperation der Krankenkassen und Leistungserbringer ist aus kartellrechtlicher Sicht systemfremd. Die schwarz-gelben Vorschläge der Koalition stellen nicht sicher, dass die gute Versorgung der Versicherten grundsätzlich über den ordnungspolitischen Kriterien des Kartellrechts steht.
Die 8. GWB-Novelle ist Teil der Salamitaktik der Bundesregierung, die GKV zu privatisieren. Dass der Gesundheitsausschuss bei den Beratungen nicht federführend ist, dass die die GKV betreffenden Artikel bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss nicht vorkommen und die stille Eile mit der das Verfahren vorangetrieben wird, sind nur ein Vorgeschmack: Es droht eine schleichende Verschiebung der gesundheitspolitischen Kompetenzen in die Wirtschaftspolitik. Wenn wir unseren gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch nicht aufgeben wollen brauchen wir einen klaren und besseren sozialrechtlichen Handlungsrahmen für den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Dieser ist im Sozialrecht zu schaffen und durch eine sozialrechtliche Aufsicht zu überwachen.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. - Verstoß gegen die Novell Foods -Verordnung. 

 

Quelle-Volltext:  anwalt24

Reinhard Göddemeyer

Frau Becker erneut verurteilt

Stuttgart (Reuters) - 35 Jahre nach dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter hat das Oberlandesgericht Stuttgart das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen Beihilfe zu dreifachem Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.

Quelle-Volltext Reuters

Mit der Weisheit der deutschen Justiz wurde Verena Becker erneut zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und das für eine Tat aus dem Jahre 1977.
Reinhard Göddemeyer