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Donnerstag, 31. Mai 2012

10 C 137 / 12 AG Holzminden

Unter dem Aktenzeichen 10 C 137 / 12 AG Holzminden ist ein weiteres Verfügungsverfahren anhängig !

Bitte an den Wettergott

Hallo Wettergott !
Morgen beginnt die Equitana Open Air !
Für die geplante Live-Übertragung vom Messestand hätten wir gerne gutes Wetter !
Sorge bitte dafür !
Göddemeyer

Samstag, 26. Mai 2012

Reinhard Göddemeyer privat

Göddemeyer privat....bietet ab sofort  Informationen über Hobbys wie Oldtimer / Badminton / Motorradfahren und wurde ausgegliedert und kann jetzt hier eingesehen werden  Göddemeyer Privat

Frohe Pfingsten wünscht Reinhard Göddemeyer

Schlanerts Arsch in der Hose - Beschluss des AG Holzminden gegen ihn


Selbst hier am schönen Gardasee erreichen uns Meldungen der Geschädigtengemeinschaft des Knut-Willi Schlanert !


Nach bislang unbestätigten Meldungen soll jetzt am 21.5.2012 auch das AG Holzminden unter dem Az.: 10 C 96 / 12 gegen diesen Herrn einen Beschluss erlassen haben. Richter Dr.Beyer, der Vorsitzende des Amtsgerichtes,  hat den vorliegenden Sachverhalt entsprechend gewürdigt. Auch das AG Holzminden hat ihm somit die Veröffentlichung von bestimmten Namen in seinem Ganovenregister untersagt.

Auszüge aus der Begründung:


Bei den verfahrensgegenständlichen Inhalten des vom Beklagten geführten Registers handelt es sich weder um nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen, noch um zulässige Werturteile oder Meinungsäusserungen.
Wie sich aus dem nunmehr zur Akte gereichten Ausdruck ergibt, würdigt der Antragsgegner den Antragsteller herab und verletzt ihn in seiner Ehre.


...Seine Äusserungen sind als Schmähkritik einzustufen.


...Vom Vorliegen der Wiederholungsgefahr ist auszugehen.


...Zitiert wurde von Dr.Beyer dieses Urteil: 12 O 452 / 08 LG Düsseldorf 13.05.2009


Wir haben diese Nachricht zum Anlass genommen direkt eine Anfrage an das AG Holzminden zu richten.

Sobald uns die Antwort bzw. Dokumente vorliegen werden wir sie hier veröffentlichen.

Mit Spannung erwarten wir den Fortgang dieser Schlanert Story. Was wird Schlanert wohl  tun, wenn er von diesem jetzt anhängigen Gerichtsverfahren erfährt ? Und erfahren wird er es, mit Sicherheit durch diese Veröffentlichung, denn wie wir wissen ist er einer unserer treuesten Leser-Fans.

Was wird er also tun ?

Sich wieder dumm stellen und versuchen herauszureden ?  Bekommt er mal wieder den Beschluss nicht ordnungsgemäss zugestellt ? Wofür er ja leider nichts kann ? Sind dann wieder mal alle anderen Schuld ? Löscht er die Einträge in seinem Ganovenregister ? Oder wird er jetzt wieder wütend und dreht in seiner Unberechenbarkeit wieder mal durch ?

Oder hat er vielleicht sogar genug Arsch in der Hose, um gegen diesen ergangenen Beschluss vorzugehen und sich in einem Hauptsachetermin vor Gericht mit dem Richter Dr.Beyer über den Sinn und den Zweck seines Pranger-Imperiums auseinanderzusetzen ?

Unsere Einschätzung: 
Er flüchtet wieder einmal vor der Realität und begibt sich vielleicht auf seinen englischen Landsitz oder  in sein Schweizer Chalet.

Sollte es aber zu einem derartigen Termin kommen wird die Holzmindener Presse vor Ort sein !

Natur-online: Libellen TV

Natur-online: Libellen TV: Der Mai ist der Monat der Libellen. Jetzt fliegen Sie wieder. Sehr gut anzusehen im Libellen.TV MW

Fallschirmspringen-online: Fallschirmen online geht online

Fallschirmspringen-online: Fallschirmen online geht online: Fallschirmspringen  bezeichnet die Gesamtheit von Absprung, anschließendem Fall oder Freifall und abschließender Landung einer Person aus ...

Heute schon geschlanert ?

Heute schon geschlanert ? 
Viel Spass aus Ingolstadt dabei wünscht Ihnen das Team DKW Team aus dem Ruhrpott !

Donnerstag, 24. Mai 2012

Irrer Iwan ? Irrer Knut ?


Kennen Sie noch den Begriff "Irrer Iwan" ? Damit wurde vom Schriftsteller Tom Clancy im Roman "Jagd auf Roter Oktober" ein russisches Seemanöver beschrieben. Dabei geht es auch um Jäger und Verfolgte, um Tricks, Tarnen und Täuschen.


Ähnliche Tricks wendet seit mehr als 10 Jahren unser Lieblingsstalker Knut-Willi Schlanert an, weshalb wir jetzt auch vom "irren Knut" sprechen.

Aktuell teilt er in seinen Online-Prangern den nicht vorhandenen Lesern mit, weshalb es ihm im Verfahren 27 O 1111 / 06 am Landgericht Berlin nicht möglich gewesen war, am Verhandlungstermin teilzunehmen. Dort war er bekanntlich auf Unterlassung seiner diversen Internetveröffentlichungen verklagt worden. Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Gericht in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen. Dumm gelaufen. Einfach dumm, denn jetzt existiert ein richtiger und wichtiger Gerichtsbeschluss gegen ihn. Da hilft es auch nicht, dass er jetzt wieder einmal alle möglichen Unwahrheiten verbreitet, wie z.B. die, dass der Antragssteller persönlich im Gericht gewesen sei und dort mit hochrotem Kopf eine Richterfrage beantwortet hätte. Wie gesagt: Irrer Knut ! Derartige Verfahren werden in aller Regel schriftlich eingereicht, bei Gericht lässt man sich am Landgericht von einem Juristen vertreten. So einfach ist das. So gehen solche Verfahren aber auch weiter, wenn, wie im vorliegenden Fall, laufend gegen den  vorliegenden Beschluss des Landgerichtes Berlin verstossen wird. Denn wie heisst es in dem Beschluss so schön:

Der Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jegliche Verwendung des Namens des Klägers oder von Bildnissen des Klägers im Rahmen von Internetpublikationen zu unterlassen.

Das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen:  ......für jeden Fall der Zuwiderhandlung.


Irrer Knut ! Wie viele Fälle kommen denn bis jetzt zusammen ? (Und täglich werden es mehr !?)
Und alle werden sauber dokumentiert. Zeugen gibt es auch genug, angefangen von den eingeschalteten Rechtsanwälten bis hin zum sachbearbeitenden Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Berlin. 


Da müssen wir uns ja wohl langsam mit der Frage befassen, ob der irre Knut denn wohl in der Lage sein wird, das jetzt bei Gericht beantragte und zu erwartende Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen ? Was ist, wenn nicht gezahlt wird ? Haftbefehl ? Ordnungshaft ? Wenn ja, wie lange ?


Oder bleibt  wieder einmal die Flucht ? Nach dem Motto: Weg aus Deutschland, weil die Justiz ja immer so ungerecht ist ?  Spannende Frage. Warten wir mal ab, wie sich die Sache weiter entwickelt. Wir wissen ja: Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber gründlich. Und heisst es nicht auch: Gut Ding will Weile haben ?




Ist das etwa am Ende das Ende ?






Oder ist das etwa am Ende das Ende ?







Hobby bleibt Hobby

In eigener Sache: Pfingsten steht vor der Tür, der Juni kommt mit gutem Wetter und bundesweit werden interessante Veranstaltungen angeboten. Segeln in Kappeln oder Kiel ? Reitturniere in Neuß oder Nürnberg ? Biken in Ingolstadt oder Italien ? Die Auswahl ist wirklich gross aber leider können wir uns nicht teilen. Über Pfingsten nehmen wir vom Startpunkt Ingolstadt aus an einer kurzen Oldtimertour nach Italien teil. Dieser Termin steht schon länger fest und kann leider auch nicht verlegt oder abgesagt werden. Freundlicherweise wurde uns dafür vom Oldtimerclub Ruhrgebiet ein sehr schönes Cabrio DKW 1000  zur Verfügung gestellt. Leider deshalb, weil über Pfingsten auch das 16. PC 800 Treffen in Winden im Elztal stattfindet. Als neue PC-800 Besitzer wären wir da auch gerne vor Ort. Aber wie gesagt, man kann sich nicht teilen. Voraussichtlich werden wir danach, also vom 1-3 Juni von  der Galopprennbahn in Neuß von der diesjährigen Equitana Open Air berichten. Sie finden uns dort am Stand des deutschen Islandpferde-Verbandes. Damit ist klar, dass wir viele andere interessante Veranstaltungen verpassen. Wir suchen daher auf diesem Wege Teilnehmer anderer Veranstaltungen zwecks Zusammenarbeit im Bereich der Berichterstattung. Beachten Sie dazu bitte die Abrechnungsmöglichkeiten über die VG - Word.
Gerne sehen wir Ihren Artikelvorschlägen unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de entgegen. Eingereichte und angenommene Artikel werden von uns im jeweiligen Blogg veröffentlicht und mittels Rss-Feeds verbreitet.
Reinhard Göddemeyer


Unser guter Freund Harald aus Dortmund ist mit seinem F12 Cabrio auch wieder dabei.

Zweitakter ? Frischoelschmierung ? Auspufffahne ? Klimaschutz ? Ozonloch ? 
Diese Begriffe werden an diesem Wochenende einfach einmal ausgeklammert.


Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut


Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut

Zur Schlanert-Story: Das deutsche Recht sieht vor, daß unter gewissen Umständen Verfahrensbeteiligte vom Gericht anzuschreiben und anzuhören sind. So liegt der Fall auch im Verfahren 27 O 1111/06 am LG Berlin. Die dortige Kammer versucht dem guten Knut mal wieder einen Brief zuzustellen, der nach Auskunft der PIN AG aber nicht zugestellt werden konnte. Der Empfänger soll mal wieder unbekannt verzogen sein. Folglich werden wir jetzt vom Gericht dazu aufgefordert der Kammer eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das haben wir jetzt mit Hinweis auf die vorhandene Auskunftssperre getan, die Kammer wird sich die zustellfähige Anschrift jetzt beim Meldeamt holen.
Sollte das auch nicht funktionieren werden wir wohl auch - wie im Fall Homm - eine Belohnung für denjenigen Ausloben, der uns Knuts zustellfähige Anschrift mitteilt.

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Ein neues Forum für Stalking Opfer geht online.
Sie suchen Informationen, Tipps oder Hilfe, den Erfahrungsaustausch mit anderen Opfern, eventuell suchen Sie auch Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen, Psychologen oder Anwälten ? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, sich in unserem neuen Forum zu registrieren und zu beteiligen.

Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann


Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23. Mai 2012 im Verfahren B 14 AS 100/11 R die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der beklagte Grundsicherungsträger hat die Münzsammlung des Klägers zu Recht als verwertbares Vermögen angesehen.
Der Grundsicherungsträger hatte den Kläger im Hinblick auf die Verwertbarkeit seiner Münz- und Briefmarkensammlung nicht als hilfebedürftig angesehen und Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gewährt hat. Die Kläger war demgegenüber der Auffassung, die Sammlung könne wegen Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs bzw. wegen einer besonderen Härte bei einem Verkauf nicht als Vermögen berücksichtigt werden. Ein zu erwartender Verkaufserlös liege deutlich unter den Anschaffungskosten, weil bei einem Verkauf, je nach Verwertungs­weg, Abschläge von 35 bis 40 % hingenommen werden müssten. Der Beklagte hatte ein Sachverständigengutachten veranlasst, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. An­hand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der Münzen unter Berücksichtigung der Auktionsergebnisse aus dem Jahre 2005 zugrunde. Der Kläger hatte die Anschaffungskosten mit 53.609,70 DM (27.410,20 Euro) beziffert. Der Beklagte hatte nach Abzug von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 9.750 Euro beim Kläger ein Vermögen in Höhe von insgesamt 12.580,92 Euro zugrunde gelegt.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Kläger im streitigen Zeitraum (August 2005 bis Ende Februar 2006) die von ihm begehrten Leistungen zur Sicherung des Lebens­unterhalts nicht als Zuschuss beanspruchen konnte. Seine Münzsammlung ist als verwert­barer Vermögensgegenstand zu berücksichtigen. Der Verwertbarkeit der Münzsammlung steht weder eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit noch eine besondere Härte entgegen. Das Vorliegen von offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kann bei einer Münzsammlung nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden, die in der Rechtsprechung für die Verwertung einer Kapitallebensversicherung entwickelt worden sind, denn es ist nach der Art der Ver­mögensgegenstände zu differenzieren. Eine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit kann bei frei handelbaren Gegenständen, die den Gesetzen des Marktes mit schwankenden Preisen unterliegen, nicht gezogen werden. Der Gesetzgeber des SGB II verfolgte im Übrigen nicht das Ziel, jede vor Eintritt der Bedürftigkeit vorhandene Vermögensposition zu schützen, son­dern nur einen wirtschaftlichen Ausverkauf zu verhindern. Den Feststellungen des Landes­sozialgerichts lassen sich auch keine Umstände entnehmen, die seine Wertung, die Pflicht zur Verwertung der Münzsammlung stelle keine besondere Härte dar, als rechtsfehlerhaft erscheinen lässt.
Az.:  B 14 AS 100/11 R 

Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke


Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Antrag einer Gemeinde und eines betroffenen Grundstückseigentümers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für die "380 kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld" abgelehnt. Damit steht dem sofortigen Ausbau dieser Teilstrecke der insgesamt ca. 210 km langen Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und dem Umspannwerk Redwitz in Bayern nichts mehr entgegen.
Mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt das Neubauvorhaben im zweiten Planungsabschnitt genehmigt. Die Höchstspannungsleitung wird auf einer Länge von ca. 57 km auf der so genannten Westvariante geführt und folgt dabei weitgehend vorhandenen Eingriffen in Natur und Landschaft. Im nördlichen Bereich wird das Vorhaben parallel zur bereits bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mecklar-Vieselbach errichtet. In Höhe des Riechheimer Berges wird das Vogelschutzgebiet "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" gequert. Dort soll auf einem Grundstück des Antragstellers zu 2 ein Mast errichtet werden. Nach Süden verläuft die neue Trasse zum großen Teil entlang der Bundesautobahn A 71 und der ICE-Neubaustrecke. Im südlichen Bereich quert das Vorhaben auf einer Länge von ca. 700 m das Gemeindegebiet der Antragstellerin zu 1. Mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wollen die Antragsteller verhindern, dass vor Abschluss des Klageverfahrens mit dem Ausbau begonnen wird. Sie machen u.a. geltend, dass das Neubauvorhaben nicht erforderlich sei und ihre Belange als Fremdenverkehrsgemeinde und als Betreiber einer Ausflugsgaststätte nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Das für das Klage- und das Eilverfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt, weil die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Die Einwände der Antragsteller gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses sind nicht stichhaltig. Die erforderliche Planrechtfertigung folgt aus dem Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz. Diese Bedarfsfeststellung bindet die Planfeststellungsbehörde und das Gericht und wäre im Eilverfahren nur dann unbeachtlich, wenn die Einschätzung des Gesetzgebers evident sachwidrig wäre. Davon kann nicht ausgegangen werden. Das Vorhaben hat im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung eine tragende Funktion. Maßnahmen der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen reichen nicht aus. Abwägungsmängel liegen nicht vor. Für eine nachhaltige Beeinträchtigung der Antragstellerin als staatlich anerkannter Erholungsort und als Fremdenverkehrsgemeinde sowie der Ausflugsgaststätte des Antragstellers ist nichts dargetan. Auf den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Arten- und des Landschaftsschutzes kommt es nicht an.
BVerwG 7 VR 4.12 - Beschluss vom 24. Mai 2012

Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig


Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

Die Länder dürfen in ihren Landesmediengesetzen vorsehen, dass private Fernsehsender an die Landesmedienanstalt Werbeeinnahmen abführen müssen, die sie für Sendungen vereinnahmt haben, die die Landesmedienanstalt als rechtswidrig beanstandet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Klägerin betreibt den Fernsehsender ProSieben, der in seinem Programm die Sendereihe "TV total" ausstrahlt. Innerhalb dieser Sendungen gab es Beiträge mit dem Titel "Bimmel-Bingo". Dabei klingelte ein Kamerateam unangekündigt nachts an Wohnungstüren, um deren Bewohner zu wecken und sie dadurch zur Mitwirkung an der Sendung zu bewegen, dass ihnen für drastisch ihre Verärgerung ausdrückende "Begrüßungssätze" ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wurde. Hierbei wurden regelmäßig zunächst das Klingelschild mit dem Familiennamen und später die mit Namen angesprochenen Bewohner in Schlafbekleidung gezeigt. In zwei Sendebeiträgen war durch sofortiges Zuschlagen der Haustür, Herunterlassen von Jalousien oder Drohung mit der Polizei deutlich erkennbar, dass kein Einverständnis mit dem Wecken und den Filmaufnahmen bestand. Unter anderem diese beiden Beiträge hat die beklagte Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf der Grundlage einer Vorschrift des Medienstaatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg beanstandet, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt hätten sowie das Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe geeignet gewesen seien, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Zugleich hat die beklagte Medienanstalt die Klägerin aufgefordert mitzuteilen, welche Werbeeinnahmen sie im Zusammenhang mit den beanstandeten Sendungen erzielt habe. Nach fruchtlosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist hat die beklagte Medienanstalt die Werbeeinnahmen auf 75 000 € geschätzt und deren Abführung an die Medienanstalt verlangt. Die Klägerin hat nach Teilrücknahme ihrer Klage sich nur noch gegen das Verlangen nach Auskunft und Abführung der geschätzten Werbeeinnahmen gewandt, hingegen nicht mehr gegen die Beanstandung der Sendebeiträge. Nachdem die Klage gegen die Abschöpfung der Werbeeinnahmen bei dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die noch anhängige Klage im Berufungsverfahren insgesamt abgewiesen.
Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die hier einschlägige Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus einer als rechtswidrig beanstandeten Sendung mit Bundesrecht, insbesondere dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Länder besitzen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer derartigen Regelung. Sie gehört nicht zur Regelungsmaterie des Strafrechts. Für sie besitzt allerdings der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Von ihr hat er mit dem Strafgesetzbuch auch durch den Erlass von Vorschriften Gebrauch gemacht, die den Verfall von Vermögenswerten vorsehen, die aus einer Straftat erlangt sind. Die Beanstandung einer Fernsehsendung durch die Medienanstalt und als deren Folge die Abschöpfung der Werbeeinnahmen knüpfen jedoch an die Rechtswidrigkeit der ausgestrahlten Sendung an. Die Rechtswidrigkeit kann sich aus einem Verstoß gegen Strafvorschriften, aber auch aus einem Verstoß gegen jede andere Rechtsnorm ergeben. Die Beanstandung einer Sendung und die Abschöpfung der Werbeeinnahmen sind Maßnahmen der Medienaufsicht, durch die nicht strafrechtliches Unrecht sanktioniert, sondern die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bindungen effektiv sichergestellt werden soll, denen die privaten Rundfunkveranstalter unterliegen. Soweit eine beanstandete Sendung zugleich einen Straftatbestand erfüllt und deshalb in einem Strafverfahren der Verfall der Werbeeinnahmen angeordnet werden kann, kann die Medienanstalt durch entsprechende Regelungen in ihrem Bescheid sicherstellen, dass der Fernsehveranstalter nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann. Die Regelung verstößt nicht deshalb gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine Beanstandung von Sendungen mit Abschöpfung erzielter Werbeeinnahmen nicht vorgesehen ist. Die privaten Rundfunkveranstalter einerseits und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten andererseits unterliegen im Rahmen der dualen Ordnung des Rundfunks einer unterschiedlichen Rundfunkaufsicht mit jeweils eigenständigen Zuständigkeiten und Regelungen. Die Mittel der Rundfunkaufsicht müssen deshalb nicht identisch sein.
BVerwG 6 C 22.11 - Urteil vom 23. Mai 2012
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, 11 B 35.08 - Urteil vom 2. Dezember 2010 -
VG Berlin, 27 A 9.03 - Urteil vom 17. November 2005 -

Rückblick



Die E-Cars kommen, die Zeit der Verbrennungsmotoren geht langsam aber sicher dem Ende entgegen. Zeit für einen kleinen Rückblick.
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In meinem Fahrerleben habe ich die verschiedensten Fahrzeuge gefahren, teilweise als eigene Fahrzeuge, teilweise als Firmenfahrzeuge, darunter waren viele Kombis wegen der ausgeübten Hundezucht / Pferdehaltung,  hier eine kleine Auflistung: Audi 80, Audi 100 Avant Diesel, Austin Mini, BMW 1602, BMW 2000, BMW 2002, BMW 728iBMW 730, Chrysler Voyager,Chrysler-Simca, Citroen GTI, Citroen Ax, DKW Junior, DKW F12, Fiat 500, Fiat 850 Coupe, Fiat 124, Fiat 128, Glas 1700,Goggo-CoupeMercedes 200 D, Mercedes 280 SEMercedes 380 SE, Nissan Cherry, Nissan Sunny, Nissan Primera, Opel Kadett A, Opel Kadett B, Opel Rekord Kombi, Opel Commodere, Opel Monza, Opel Senator, Peugeot 504 Coupe, 504 Kombi Diesel, Renault 4, Renault 6, Renault 12, Renault 30, Renault Espace, Rover SD1 Vitesse, Range-Rover, Seat Ibiza, Seat Toledo Diesel, Simca 1100, Simca Rancho, Simca 2000Toyota Mark II Kombi, VW 1500 Variant Kombi, VW Käfer, VW Bus T2, VW Passat TD, Volvo 164 E, Volvo 244 mit GasanlageVolvo 264 Diesel.
Zurückblickend betrachtet hätte es für ein eigenes kleines Museum gereicht !
Heute habe ich nur noch neben dem Motorrad einen kleinen Kia Picanto  im Stall.


Der Talbot-Rancho
mit 80 PS 



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Der Zweiradbereich begann damals mit einer eigenen Herkules, es folgten Kreidler, BMW, Yamaha und  Honda, gefahren wurde aber im Kollegenkreis alles, was zwei Räder und einen Motor hatte, selbst so Exoten wie eine 50er Renn-Garelli befand sich darunter.
Heute habe ich die absolut alltagstaugliche weisse Honda PC 800 mit 58 PS  im Stall.


Beginn der Mobilität: 
Die 50er Herkules mit 5,2 PS



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Die E-Cars kommen und wir hatten schon Gelegenheit einige Fahrzeugtypen zu testen. In diesem Bereich erwarten wir gespannt die weitere Entwicklung, die wohl massgeblich von China ausgehen wird. Alle europäischen Hersteller konzentrieren sich bereits auf diesen Absatzmarkt, technische Neuerungen sind schon längst nicht mehr nur von den europäischen Herstellern zu erwarten. Das Interesse an dem Thema Elektroautos und E-Mobility ist gross, die Zugriffszahlen auf unsere Bloggs für Elektroautos und Elektrofahrräder beweisen uns das täglich. Sie dürfen sich somit auf weitere Berichte zu diesem spannenden Thema freuen.

Sobald wie möglich werden wir die Testberichte über E-Fahrzeuge fortsetzen.




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Mittwoch, 23. Mai 2012

Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut

Zur Schlanert-Story: Das deutsche Recht sieht vor, daß unter gewissen Umständen Verfahrensbeteiligte vom Gericht anzuschreiben und anzuhören sind. So liegt der Fall auch im Verfahren 27 O 1111/06 am LG Berlin. Die dortige Kammer versucht dem guten Knut mal wieder einen Brief zuzustellen, der nach Auskunft der PIN AG aber nicht zugestellt werden konnte. Der Empfänger soll mal wieder unbekannt verzogen sein. Folglich werden wir jetzt vom Gericht dazu aufgefordert der Kammer eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das haben wir jetzt mit Hinweis auf die vorhandene Auskunftssperre getan, die Kammer wird sich die zustellfähige Anschrift jetzt beim Meldeamt holen.
Sollte das auch nicht funktionieren werden wir wohl auch - wie im Fall Homm - eine Belohnung für denjenigen Ausloben, der uns Knuts zustellfähige Anschrift mitteilt.


Finanzbetrug: Die Welt jagt Florian Homm

So etwas hat die deutsche Finanzwelt auch noch nicht gesehen. Ein international tätiger Finanzbetrüger wird per internationalen / mehrsprachigen Youtube-Videos gesucht! 
Bei Borussia Dortmund tauchte er einst mit einer dicken Zigarre als Markenzeichen als angeblicher Retter auf. Er erwarb mit seinem Hedge-Fond  ein grosses Aktienpaket und liess sich als Retter des BVB feiern. Jetzt ist er auf der Flucht und es ist ein Kopfgeld von 1,5 Millionen Dollar auf den untergetauchten Betrüger ausgesetzt. Sehen Sie dazu direkt bei Youtube den Videobeitrag in deutsch, englisch,, französisch oder spanisch. Reinhard Göddemeyer
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 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Wifka.
http://www.wifka.de/florian
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STA Köln Aktenzeichen 70 Js 217 /12

Ein weiterer Stalker hat seinen Hut in den Ring geworfen und damit bereits die ersten strafrechtlichen Ermittlungen ausgelöst, die von der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen der Zuständigkeit für die Täteranschrift Leverkusen - Opladen, Humboldstr.42  unter dem Aktenzeichen 70 Js 217 /12 geführt werden.

Legionellen-online: Keime im Trinkwasser ?

Legionellen-online: Keime im Trinkwasser ?: Unser Trinkwasser ist von allerhöchster Qualität - so sind in der Regel die Aussagen der regionalen Wasserwerke. Die Gefahr droht aber vo...

Dienstag, 22. Mai 2012

Deutsch-Türkisches Recht: Verrückte Staatsanwaltschaft

Deutsch-Türkisches Recht: Verrückte Staatsanwaltschaft: Lesenswert : www.verhaftet.de

Keine Klage gegen "Palmen-Niko" Nikola Iordanov

Presseschau: Für Sie gelesen  -  Die fr-online berichtet über einen Justizwitz, um nicht zu sagen, Justizskandal. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel von Stefan Behr


Keine Klage gegen "Palmen-Niko"

Seit Jahren schon versucht die Staatsanwaltschaft, ihn wegen Betruges dranzukriegen. Nikola Iordanov soll zwischen 2000 und 2003 mit überteuerten Faxabfragen etwa 2,5 Millionen Euro eingenommen haben. Von Stefan Behr
Justizia ist wachsam.
Justizia ist wachsam.
Foto: FR/Rutkowski
Gegen Nikola Iordanov kann man sagen, was man will: Langweilig wird´s mit ihm nie. Mal organisiert der 46-Jährige, der sich seinen Spitznamen "Palmen-Niko" mit dem Verkauf von Kunstpflanzen verdient hat, Autobahnrennen, zu denen sich zumeist Zuhälter mit gekauftem Adelstitel und entsprechenden Karossen anmelden - und die im Vorfeld von der Polizei gestoppt werden. (Wobei man hier anmerken sollte: Der mann versteht sich da als "Satiriker", wie er selbst sagt: "Ich nehm' die doch damit auf die Schippe.")
Mal kämpft er mit seinem Anwalt für die Abschaffung der Studiengebühren. Mal produziert er Vodka. Der kanadische Staatsbürger mit dem russischen Namen und Wohnsitz in Offenbach ist gewiss das, was man einen bunten Vogel nennt.
Mehr von Niko
Noch nicht genug? Wer mehr über den langjährigen Stress zwischen Justitia und Iordanov wissen will, vielleicht gar sowas wie Akteneinsicht nehmen möchte, dem sei des Palmenfreundes eigene Seite empfohlen:http://verhaftet.de
Seit Jahren schon versucht die Staatsanwaltschaft, ihn wegen Betruges dranzukriegen. Der Vorwurf: Palmen-Niko soll zwischen 2000 und 2003 durch völlig überteuerte 0190er-Faxabfragen etwa zweieinhalb Millionen Euro eingenommen haben. Er soll die Faxe bewusst so langsam versendet haben - etwa durch das Benutzen unterschiedlicher Schrifttypen, kleiner Zeilenabstände und vieler Bilder -, dass manche Kunden für so einen Fax-Abruf mehr als 100 Euro zahlen mussten. Dafür bekamen sie Informationen von berückender Nutzlosigkeit.
Etwa "Kredite ohne Schufa" - da gab´s dann eine Liste von kleinen Sparkassen und Raiffeisenbanken auf dem Lande, die zwar keinen direkten Draht zur Schuldnerauskunft haben, aber nichtsdestotrotz von ihren Kunden natürlich einen Bonitätsnachweis verlangen. Oder die prima Geschäftsidee, einfach eine Espresso-Maschine zu kaufen, das Gebräu tassenweise zu verkaufen und so ungeheuer reich zu werden. Oder die Idee mit dem Gratis-Urlaub: Einfach ein Profil von sich - mit Bild natürlich - ins Internet stellen und darauf warten, dass einer vorbeischaut, der einen so sympathisch findet , dass er einen zum Urlaub einlädt.
Zweimal hat das Landgericht das Verfahren bereits abgelehnt, beziehungsweise eingestellt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hat keine detaillierten Einzelnachweise - deren Verlesung in der Anklageschrift allein könnte auch mehrere Tage dauern. Zweimal hat das Oberlandesgericht gesagt, dass das in diesem Fall nicht nötig sei, und den Fall zurückverwiesen.
Nun also der dritte Anlauf, der schon nach wenigen Minuten scheitert: Das Landgericht stellt das Verfahren erneut ein. "Das ist kein Freispruch", sagt der Richter, der auch glaubt, dass hier "wertlose Informationen verzögert und zu teuer verkauft" wurden. Aber "die Ermittlungsarbeit kann nicht die Aufgabe einer öffentlichen Kammer sein". Wenn die Staatsanwaltschaft Palmen-Niko auf der Anklagebank sehen wolle, dann müsse sie schon detailliertere Vorwürfe mit entsprechenden Einzelnachweisen liefern.
Das sieht die Staatsanwaltschaft völlig anders. Sie will den Strauß weiter ausfechten, Revision einlegen und bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Palmen-Niko, der jegliche Schuld von sich weist, nichts mit den Faxen zu tun haben will und den Menschen lediglich helfen wolle, dürfte den BGH als ganz große Bühne betrachten.
Quelle:  fr-online.de

Haft für hartnäckige Stalker


Presseschau: Für Sie gelesen - merkur online

Wenn Stalker vor Gericht landen

Die Polizei spricht bei Stalkern („to stalk“ = anpirschen, sich heranschleichen) von Personen, „die einen anderen Menschen verfolgen, belästigen und terrorisieren“. 2007 wurde der Tatbestand „Nachstellung“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Wir haben interessante Urteile gesammelt.
Stalking ist keine Bagatelle. Wenn Menschen sich anderen an die Fersen heften, diese mit Telefonaten belästigen und verfolgen, dann kann das zu einem echten Problem werden. Dabei kann sich das Handeln der Schleicher auf einen fremden Menschen, einen Bekannten oder einen ehemaligen Partner beziehen. Im Extremfall kann ein Stalker sogar in den Knast wandern – zumindest zur Deeskalation. Seitdem die besonders penetrante Art der Verfolgung strafbar ist, gibt es auch Urteile zu dem Thema: Eine Auswahl der interessantesten Entscheidungen:

Am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer haben die vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Kollegin zu respektieren, „nichtdienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen“. Verstößt ein Verwaltungsangestellter immer wieder dagegen, so muss er die fristlose Kündigung hinnehmen. Im konkreten Fall versuchte der Angestellte penetrant, Kolleginnen dazu zu bringen, auch privat mit ihm zu verkehren. Der Mann bekam eine Rüge seines Dienstherrn – ließ aber nicht locker. Als sich zum wiederholten Male eine Angestellte beim Arbeitgeber beschwerte, war das Fass übergelaufen, und der Aufdringliche wurde gefeuert. Der Mann war auch vor Gericht beharrlich und kämpfte gegen seine Entlassung bis zum Bundesarbeitsgericht – jedoch vergeblich. Die „unerträgliche Art und Weise“ seiner Belästigungen seien als Stalking zu bewerten, so das Gericht. Die außerordentliche Kündigung sei rechtens gewesen (BAG, 2 AZR 258/11).

In der Nachbarschaft

Eine Frau bemerkte zweimal, dass sie von einem Mann mit dem Fernglas aus 500 Metern beobachtet wurde. Er stand dabei jeweils auf der anderen Seite eines Flusses. Sie machte den Mann ausfindig und zeigte ihn an. Vergeblich. Denn das Oberlandesgericht Koblenz sah in der zweimaligen Beobachtung noch kein Stalking. Er habe der Frau nicht „wiederholt nachgestellt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes“. Denn darunter fallen nur „hartnäckige Belästigungen einer Person, wie etwa durch deren wiederholte Überwachung, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe des Opfers, dessen Verfolgung oder Kontaktversuche zum Opfer“ (OLG Koblenz, 13 WF 1002/09).

Zur Beweissicherung

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Das saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass Videoaufnahmen, die einen Stalker überführen, auch dann als Beweismittel verwendet werden dürfen, wenn sie heimlich gemacht wurden und somit das Persönlichkeitsrecht des Stalkers berührt haben. Allerdings müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Schutz des Stalkingopfers tatsächlich höher zu bewerten sei, so das Gericht. Ein Stalker scheiterte mit seiner Klage, dem zuvor untersagt worden war, sich dem Haus eines jungen Mannes zu nähern. Die Eltern des Mannes hatten sich gegen den Kontakt gewandt. Sie legten als Beweis für die Nachstellungen dem Gericht Videoaufnahmen vor, die ohne Wissen des Verurteilten aufgenommen worden waren. Er war der Meinung, die Aufnahme dürfe nicht berücksichtigt werden. Das Gericht sah das anders. Gerade bei Stalking bestehe ein hohes Interesse der Opfer an einer Beweissicherung, um den Täter zu überführen. Daher stehe hier das Persönlichkeitsrecht der Verwertung heimlicher Videoaufnahmen nicht entgegen (Saarländisches OLG, 9 UF 73/10).

Opferentschädigung

Stalking-Opfer können regelmäßig keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall einer Frau entschieden, die ihre Beziehung zu einem Mann abgebrochen hatte. Der akzeptierte das nicht und stellte ihr nach. Es kam insbesondere zu zahlreichen Verfolgungen und verbalen Drohungen. Der Mann wurde wegen seines Verhaltens zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die jahrelangen Verfolgungen führten bei der Frau zu posttraumatischen Belastungsstörungen mit einem Grad der Behinderung von 50. Ihr Antrag auf staatliche Opferentschädigung wurde dennoch abgelehnt. Nach Auffassung des BSG ist Stalking zwar mittlerweile ein besonderer Straftatbestand, dennoch aber nicht „generell als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes zu werten“. Dafür sei grundsätzlich eine „in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper des anderen zielende gewaltsame Einwirkung“ nötig. Bei einer Drohung müsse die Anwendung von Gewalt „unmittelbar bevorstehen“. Eine „gewaltlose – psychische – Einwirkung“ auf das Opfer reiche für einen Anspruch nicht aus (BSG, B 9 VG 2/10 R).

Haftstrafe möglich

Ein Mann belästigte seine ehemalige Lebensgefährtin, nachdem sie das Verhältnis zu ihm gelöst hatte, indem er ihr SMS-Nachrichten auf das Handy sendete, am Arbeitsplatz erschien und an der Wohnungstür klingelte. Gegen ihn wurde ein gerichtliches Kontaktverbot festgesetzt, weil die Frau an Angstzuständen und Depressionen litt. Der Mann hörte trotz des Verbots nicht auf und simste und telefonierte der verängstigten Frau weiterhin hinterher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beendet den Spuk – zumindest vorerst – und verurteilte den Stalker zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten (OLG Karlsruhe, 2 Ws 142/08).  Quelle: merkur-online

Kanzlei versteigert Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro.

Presseschau: Ein Fundstück aus der Abteilung Kuriositäten fanden wir bei Spiegel-TV






Presseschau: Für Sie gelesen  -  Wieviel Geld bringen kostenpflichtige Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer? Eine Menge, wenn man genügend Fälle kumuliert. Das zeigt die nun angekündigte Auktion einer Regensburger Kanzlei: Sie versteigert Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro.Bestimmte Anwaltskanzleien befassen sich in großem Stil mit Forderungen aus Verletzungen von Urheberrechten. Vor allem Nutzer von Tauschbörsen werden häufig wegen illegaler Bereitstellung von entsprechendem Material zur Kasse gebeten. Welche Summen auf diese Weise zusammenkommen, illustriert eine Auktion, die eine Regensburger Anwaltskanzlei derzeit veranstaltet.Die Juristen von Urmann + Collegen (U+C) bieten auf einer eigenen Web-Seite Forderungen in einer Gesamthöhe von ungefähr 90 Millionen Euro zur Versteigerung anWie "Heise" berichtet, handelt es sich dabei um die Aufsummierung von rund 70.000 Abmahnungen aus den Jahren 2010 und 2011, jeweils über einen Betrag von 1286,80 Euro. Insgesamt ergibt das über 90 Millionen Euro. Dabei seien hier nur solche Fälle zusammengefasst worden, in denen die Abgemahnten auch nach zweimaliger Aufforderung die Zahlung verweigert hätten. Die Grundforderung habe zunächst bei 650 Euro gelegen, erst nach Zahlungsverweigerung seien die Kosten auf ebenjene 1286,80 Euro angehoben worden. Die Forderungen werden nicht als Gesamtpaket versteigert, sondern in einzelnen Positionen. In welcher Höhe, ist unbekannt. Ab dem 12.12.2011 sollen sie im Abstand von zehn Minuten unters zahlungswillige Volk gebracht werden.U+C trete nach eigenen Angaben auch nicht als Verkäufer der Forderungen auf, sondern nur als deren Vermittler im Auftrag der eigentlichen Rechteinhaber. Die sollen vornehmlich aus der Pornofilmbranche stammen. Im Allgemeinen seien Abmahnungen in diesen Zusammenhängen noch erfolgreicher als bei sonstigen Inhalten, da hier der Peinlichkeitsfaktor für die Betroffenen wesentlich größer sei, so "Heise".Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen Interessenten eine Gewerbeanmeldung vorlegen, eine Verschwiegenheitserklärung einreichen und überdies 5000 Euro Kaution zahlen. Für "Heise" ist klar, dass sich die Auktion vor allem an Inkasso-Unternehmen richtet. Quelle: Spiegel TV 

Weitere Links zu diesem Thema : Heise.de 

Betrug mit Ramschaktien von De Beira Goldfields

Aktie  künstlich hochgetrieben und 38 Millionen Gewinn eingefahren. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen 4 Angeklagte, die diese Summe in 62 Fällen von  Marktmanipulation eingestrichen haben sollen. Der Kurs des Unternehmens soll dadurch um mehr als 1000 Prozent in die Höhe getrieben worden sein. Am Endes des künstlichen Höhenflugs sollen die vier Männer, die selbst erhebliche Bestände der Aktien hielten, durch den Verkauf Kasse gemacht haben. Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Stuttgart entscheidet nun über die Eröffnung des Verfahrens. Reinhard Göddemeyer

Strafbar oder nicht ?

Presseschau: Für Sie gelesen  -

Liebestolles Gestöhne: Nachbar stellt aufgenommene Lustschreie ins Internet


Mitten in der Nacht musste ein Mann aus Salford, Greater Manchester dem wilden Treiben seiner Nachbarn lauschen und wurde so um seinen wohlverdienten Schlaf gebracht. Aus Rache nahm der Brite die Lustschreie auf und stellte die Audioaufnahme zur Erheiterung zahlreicher User ins Internet. Das Paar dürfte über die Aktion allerdings „not amused“ sein.Ungefähr eine Stunde lang musste sich Lee Moore das ohrenbetäubende Liebesspiel seiner Nachbarn anhören: „Es war so laut! Ich ging auf den Balkon, um zu sehen, woher die Schreie kamen“, erklärte er gegenüber der britischen Tageszeitung „Daily Mail“. Er war nicht der einzige, der aufgrund des geräuschvollen Akts kein Auge zumachen konnte: „Die Frau in der Wohnung unter mir rief ihnen zu, dass sie entweder die Fenster schließen oder die Klappe halten sollten.“ Doch nichts da, das wilde Treiben ging bei offenem Fenster und mit vollem Körpereinsatz weiter. „Obwohl ich meine eigenen Fenster daraufhin schloss, konnte ich die beiden immer noch deutlich hören.“Kurzentschlossen übte Moore Rache: Er nahm den unüberhörbaren Akt mit seinem Handy auf und stellte das Resultat auf der Musikerplattform Soundcloud online. Außerdem hinterließ er im Treppenhaus eine Notiz für die unbekannten Nachbarn: „Schließt das nächste Mal Eure Fenster! Euch kann jetzt jeder im Internet hören.”
Das lüsterne Gestöhne entwickelte sich rasch zum Klick-Hit im Internet. Laut dem Microsoft Blog "Technolog" sparten die zahlreichen User zudem nicht mit spöttischen Kommentaren. Mittlerweile habe Soundcloud die anzügliche Audioaufnahme allerdings von seiner Seite entfernt, da es gegen seine Nutzungsbedingungen verstößt. Schließlich ist es untersagt, dort Aufnahmen mit obszönem oder sexuell explizitem Inhalt einzustellen. Ob Moore sich generell damit strafbar gemacht hat, die Sexaufnahme von seinen Nachbarn im Internet zu veröffentlichen, ist nicht ganz klar. Laut Abhörgesetz müsse man dies überprüfen, erklärte Mark Rasch, Sicherheitsexperte von der Firma "Computer Sciences Corp"“, gegenüber "Technolog“. Allerdings seien die Nachbarn ja so laut gewesen, dass man sie auch außerhalb ihrer eigenen vier Wände hören konnte, insofern habe kein expliziter Lauschangriff stattgefunden. Demensprechend habe sich Moore mit der Audioaufnahme vermutlich nicht strafbar gemacht. „Es ist schon beleidigend und dumm und all das, aber wahrscheinlich eben keine Straftat “, so Rasch.

Für Moore ist die Sache wohl trotzdem noch nicht gegessen: „Den Geräuschen nach ist der Mann, den ich beim Sex aufgenommen habe, wohl ein ziemlich großer Kerl. Besonders witzig fand er meine Aktion wohl nicht“, sagte er der „Daily Mail“. Er fürchtet nun die Rache des unverhofften „Internetstars“.  Quelle: Yahoo.de


 

Montag, 21. Mai 2012

Neues Forum für Stalking Opfer geht online

Ein neues Forum für Stalking Opfer geht online.
Sie suchen Informationen, Tipps oder Hilfe, den Erfahrungsaustausch mit anderen Opfern, eventuell suchen Sie auch Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen, Psychologen oder Anwälten ? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, sich in unserem neuen Forum zu registrieren und zu beteiligen.
Link zum Forum 

5 Jahre Haft für 14 Millionen Schaden

Das Landgericht Detmold verurteilte heute einen 51 jährigen Angeklagten zu 5 Jahren Haft. Er hatte ca 1000 Russlanddeutsche abkassiert, indem er ihnen Grundstücke in der Kolonie Neufeld in Paraguay verkauft hatte.

Links:
http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/lemgo/lemgo/6740993_Fuenf_Jahre_Haft_fuer_Lemgoer_Millionenbetrueger.html

http://wochenblatt.cc/nachrichten/prozessbeginn-im-fall-kolonie-neufeld/10022


http://de.wikipedia.org/wiki/Kolonie_Neufeld







Presseschau: Erste Solaranlage eines deutschen Unternehmens in Chile erstellt.

Sonnenkraft statt Traubensaft

Chiles Atacamawüste ist für die Fotovoltaik bestens geeignet. Ein Unternehmen aus Deutschland installierte jetzt die erste Anlage. Das zukunftige Potenzial „ist enorm“.

Dem Norden Chiles steht eine strahlende Zukunft bevor, da ist sich Hans Hall ganz sicher. „In der Atacamawüste haben wir die höchste Sonneneinstrahlung der Welt, doppelt so hoch wie in Deutschland“, schwärmt der Ingenieur und mittelständische Unternehmer aus dem schwäbischen Weingarten.
„Das Potenzial ist enorm.“ Im Copiapó-Tal, einer riesigen Oase, deren Bewohner vor allem vom Anbau und Export hochwertiger Tafeltrauben leben, hat seine Firma Kraftwerk eine Fotovoltaikanlage fertiggestellt. Nach der Überwindung diverser bürokratischer Barrieren kann sie nun endlich ans Netz gehen – als erste in der Region überhaupt.40.000 US-Dollar Startkapital steuerte die chilenische Regierung bei, günstige Kredite kamen von der Interamerikanischen Entwicklungsbank. Das Solarprojekt ist Teil eines 32-Millionen-Dollar-Pakets, mit dem die Entwicklungsbank den großen Fruchtexporteur Subsole finanziert. Allein aus der Atacamaregion wurden im letzten Jahr 117.000 Tonnen Trauben ausgeführt, vor allem in die Vereinigten Staaten und nach Europa.
Wassernotstand im Copiapó-Tal
 
Die Solarpanele der 300-Kilowatt-Anlage stehen in Reih und Glied auf dem Gelände des Traubenfarmers Alfonso Prohens, eines Subsole-Mitglieds. Mit dem Strom wird demnächst tagsüber das Grundwasser hochgepumpt, nachts sollen auf 265 Hektar die Bewässerungsanlagen in Aktion treten. Seit 60 Jahren bauen die Prohens im Copiapó-Tal Trauben an. Doch wie lange diese Familientradition fortgesetzt werden kann, ist wegen des hohen Wasserverbrauchs fraglich geworden.
Umgeben ist das Tal von Kupferminen, hinter den Traubenplantagen beginnen unzählige Abraumberge. Ganz in der Nähe liegt die Mine San José, wo vor zwei Jahren 33 Bergleute verschüttet und gerettet wurden.
Um Copiapó herum haben die steigenden Kupferpreise den Wassernotstand verschärft. Begonnen hatte der Raubbau mit der Privatisierung der Wasserrechte durch das Pinochet-Regime in den Achtzigerjahren. Damals wurden mehr Rechte verkauft, als Wasser vorhanden war. In der Folge boomt die Landwirtschaft.
Mittlerweile hat bereits jeder dritte Landwirt Wasserrechte an die Bergbaumultis weiterverkauft. Gezahlt werden bis zu 120.000 Dollar pro Liter und Sekunde – mit dieser Menge kann man im Jahr einen Hektar Trauben anbauen. Über 8 Millionen Dollar erhielten die Brüder Rafael und Jaime Prohens von dem kanadischen Multi Lumina Copper, doch nun fehlt ihnen das nötige Wasser für die Bewirtschaftung ihrer Felder.
„Solarkraft statt Trauben anbauen“
Alfonso entschied sich gegen den Verkauf. Aber auch er muss immer tiefer bohren, der Grundwasserpegel liegt bei mittlerweile bei 150 Meter. „Wenn das so weitergeht, werde ich Solarkraft statt Trauben anbauen“, meint Alfonso Prohens. Für den wohlhabenden Unternehmer mag dies eine realistische Alternative sein, die Perspektiven für die Kleinbauern aus der Region sind hingegen düster.
Für Hans Hall hat sich das Engagement in Chile schon jetzt gelohnt. Er hat bereits weitere Aufträge von Agrarunternehmen in Aussicht. Das chilenische Parlament will ein Gesetz zur Energieeinspeisung verabschieden, das den Bau von Kleinanlagen noch rentabler machen wird.
Und bis 2020 soll sich der Anteil der nicht konventionellen erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 20 Prozent verfünffachen, hat der rechtsliberale Präsident Sebastián Piñera verkündet. Quelle: Taz
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Sonntag, 20. Mai 2012

Jugend forscht Gewinner

Presseschau: Für Sie gelesen: - 

Moerser Schüler gewinnen bei "Jugend forscht"


Die beiden Moerser Schüler Christian Dreier und Fabian Bronner sind Bundessieger im Nachwuchswettbewerb "Jugend forscht". Bildungministerin Annette Schavan übergab ihnen gestern in Erfurt den Sonderpreis der Bundeskanzlerin für die "originellste Arbeit". Ihr Akustikprojekt "Rêverie de l'acoustique" ermöglicht volles dreidimensionale Klangerlebnis mit einer einfachen Stereoanlage. Drei Tage lang stellten 187 Finalisten des Wettbewerbs ihre Ideen in Erfurt vor. Der größte deutsche wissenschaftliche Schülerwettbewerb "Jugend forscht" wurde 1965 ins Leben gerufen. Bei seiner 47. Auflage verzeichnete er mit knapp 11 000 Teilnehmern einen Rekord Quelle:  http://nachrichten.rp-online.de 
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Wo ist Knut ?

Wo ist Knut ? ___________________________________________________________________________________ Bei Gerhard in Ostfriesland, bei Lieselotte in Kassel oder bei Uwe in Leverkusen-Opladen in der Humboldtstr. 42 ? ___________________________________________________________________________________

Bayern-Rausschmiss

Das war ja wohl gar nix ! Hat denn keiner der Bayern - Verantwortlichen mal daran gedacht, das Schiessen von Elfmetern üben zu lassen ? Der Ball liegt ruhig und still auf dem Elfmeterpunkt, das Tor selbst bewegt sich auch nicht und ist mit 7,30 Metern Breite doch wohl breit genug. Der menschliche Torwart auf der Torlinie kann unmöglich den Ball halten, wenn er hart und placiert geschossen wird. Das hätte man doch wirklich vorher mal üben sollen !

Samstag, 19. Mai 2012

Griechenland-Rausschmiss

Warum sagt uns keiner die Wahrheit ? Sollen die Griechen in der EU bleiben ? Ich bin zwar leidenschaftlicher Ouzu-Trinker aber diese Griechen gehen mir langsam aber sicher doch auf den Keks. Wenn man die aktuelle Berichterstattung verfolgt so muss man den Eindruck gewinnen, dass wir diese Griechen absolut nötig haben. Unsere eigenen Politiker verschaukeln uns mit dieser Thematik seit Jahren und obwohl alle EU Verträge vorsahen, dass ein Mitgliedsland eben nicht von den anderen finanziell gestützt wird stützen wir dieses Griechenland jetzt schon mit zig Milliarden Euro. Und was machen diese ca. 10 Millionen Griechen jetzt ? Nach dem Motto Rette sich wer kann ziehen sie in einer wahren Notaktion Millionen von Euros von den griechischen Banken ab und bringen diese auf sichere Konten ins Ausland, weil sie zu Recht befürchten müssen, dass die EU die weiteren Zahlungen einstellt. Die Wahrheit ist: Griechenland ist so nicht zu retten !Es sei denn, die anderen Europäer sind dazu bereit, ein Volk mit 10,7 Millionen Einwohner mit durchzufüttern, den dortigen Beamten und Angestellten 14 Monatsgehälter zu finanzieren und den dortigen Rentnern die Rente mit 55 zu finanzieren. Ich bin dazu auf jeden Fall nicht bereit. Wir Deutschen müssen jetzt sowieso schon den grössten Teil der Zeche bezahlen, denn obwohl es unsere eigenen Politiker, z.B.Angela Merkel und Wolfgang Schäuble es anders darstellen sind viele der faulen Kredite Griechenlands bereits über den europäischen Stabilitätsfond , den Internationelen Währungsfond und die Europäische Zentralbank sozialisiert. In all diesen Institutionen hat Deutschland aufgrund seiner Bevölkerungsdichte die grössten Anteile zu tragen. Target 2, das europäische Zahlungsverkehrssystem , ist noch kein allgemein bekannter Begriff in Deutschland, macht aber das ganz deutlich: 644 Milliarden Euro hat Deutschland am Bein ! Das sind Ansprüche gegenüber den anderen Zentralbanken. Das entspricht gut einem Viertel des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Sollen wir den Griechen also weiterhin gutes Geld hinterherwerfen ? Griechische Häuser, Swimming-Pools und Yachten sind somit weitgehendst mit EU Kapital finanziert und Fakt ist, daß die Griechen bzw. der griechische Staat nicht zurückzahlen kann. Was muß die Folge sein ? Das Insolvenzverfahren ! Ich kann nicht sagen, was der bessere Weg für Griechenland wäre, ich bin kein Ökonom, aber die wissen es ja auch nicht besser. Frau Merkel hat auch keine Ahnung, ihre Berater stochern auch alle nur im Nebel. Erinnern wir uns an Argentinien, da hatte es auch einen Staatsbankrott gegeben und das war gleichzeitig der Neuanfang, heute steht Argentinien wieder gut da. Also liebe Politiker, laßt Griechenland den eigenen Weg gehen und hört auf weiter deutsche Steuergelder auf Nimmerwiedersehen in ein grosses schwarzes griechisches Loch zu überweisen. Fazit: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende ! Reinhard Göddemeyer

Berlin: Wo bloss ist Knut ?

Seit Monaten beschäftigt uns und viele andere nur die eine Frage: Wo ist Knut ? Die Antwort auf diese Frage ist gefunden ! Nach langen und ausführlichen Recherchen haben wir dazu verlässliche Infos gefunden: Und zwar hier !

Video zum Urteil GEMA/Youtube

Presseschau: Rechtsanwalt Solmecke beschäftigt sich in einem hochaktuellen Videokommentar mit dem neuen YOUTUBE - Urteil. Sehen Sie dazu den Video. ___________________________________________________________________________________

Kriminelle Abmahnanwälte

Presseschau: Für Sie gelesen - Deutsche Anwälte sind ziemlich erfindungsreich, wenn es um die Aquierierung von Mandaten geht. Erinnern wir uns nur an den Anwalt, der per Rechtsmobil von Autobahnrastplatz zu Autobahnrastplatz fährt, dort seine Sprechstunden abhält und den Truckern dabei hilft, den Punktestand in Flensburg klein zu halten. Das Landgericht hatte über einen ganz besonderen Fall zu entscheiden. Es ging um vorsätzlichen Betrug mit Abmahnungen. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel: ___________________________________________________________________________________
Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden. _____________________________________________________________________ Michael Burat muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München ist wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Herr Burat aus Rodgau und der mitangeklagte Münchner Anwalt in den Jahren 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt haben, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Im folgenden Filmbeitrag kommen unter anderem Holger Jansen, Pressesprecher des LG Osnabrück, sowie Michael Burat und dessen Verteidiger Rechtsanwalt Pfister zu Wort. Der Mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. hat es, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, vorgezogen zu schweigen und hat sich hinter einem grünen Aktendeckel versteckt. Mehr über Abofallenbetreiber finden Sie auf: www.konsumer.info Kategorie:
r finden Sie auf: www.konsumer.info __________________________________________________________________________________

Videothek - Videos zum Wettbewebsrecht

Videothek - Videos zum Wettbewebsrecht - Guter Anwalt - böser Anwalt ? Gute Abmahnung - böse Abmahnung ? Die Thematik der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird seit Jahren heiss diskutiert. Alle grossen Sender haben dazu schon berichtet. Um den auf die Massenabmahnung spezialisierten Kanzleien diese sehr lukrative juristische Tätigkeit zu erschweren sollen sogar Gesetze geändert werden, insbesondere sollen die Anwaltsgebühren für derartige Abmahnungen deutlich reduziert werden. Andererseits sind Abmahnungen durchaus sehr sinnvoll und angebracht, wenn z.B. grosse Elektromärkte mit Mondpreisen die Kundschaft ins Ladenlokal locken. Und es gibt auch Kanzleien, die einerseits für Mandanten abmahnen und andererseits für andere Mandanten wettbewerbsrechtliche Mandate bearbeiten, wenn diese von anderen Kanzleien oder abmahnberechtigten Stellen abgemahnt worden sind. Die anwaltliche Tätigkeit kann also im wettbewerbsrechtlichen Angriff wie auch in der Verteidigung liegen. Letztlich muss ein landgericht, ein Oberlandesgericht oder sogar der BGH entscheiden, welche Partei den jeweils vorliegenden Sachverhalt richtig beurteilt hat. Die in diesem Rechtsgebiet spezialisierten Anwaltskanzleien zu kriminalisieren ist daher nicht angebracht. Letztlich bleibt die Frage: Guter Anwalt - böser Anwalt ? Sehen Sie dazu die Videos. ___________________________________________________________________________________ Videos der Rechtsanwältin Yvonne Rossmann zum Thema Abmahnungen Weitere Videos zum Thema Abmahnungen - Filesharing - Wettbewerbsrecht - Unterlassungserklärung sehen Sie in der Rubrik Videothek. ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________

Online-Spiele

Presseschau: Für Sie gelesen - Spielsucht gilt als anerkannte Suchtkrankheit und Spieler vermutet bzw. findet man in den dunklen Räumen von Spielsalons, von denen es in jeder Stadt oftmals mehrere gibt. Dort sitzen sie vor den Spielautomaten und verspielen im Glauben auf den grossen Gewinn die Rente oder auch das Haushaltsgeld. So weit so klar. Aber wie gross ist der Anteil der Spieler, die von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden, weil Sie am heimischen PC online spielen ? Lesen Sie dazu die folgenden Artikel und sehen Sie dazu die Videos des Rechtsanwaltes Henry Krasemann aus Kiel. Rechtsanwalt Henry Krasemann ist seit den 80er Jahren in der Mailbox- und Internetszene aktiv. Daneben ist er als Jurist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein angestellt und beschäftigt sich auch dort vorrangig mit Internetrecht etwa zu Fragen des Identitätsmanagements und von Anonymität. Nicht nur hierzu hat er zahlreiche Artikel verfasst und Vorträge gehalten. Zusätzlich ist er zur Zeit Dozent an der FH Kiel beim Masterstudiengang IT-Recht. Reinhard Göddemeyer __________________________________________________________________________________ Grundlagenartikel Henry Krasemann ist Projektleiter des Projektes DOS-Datenschutz in Online-Spielen beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Videokanal mit weiteren Videos von Rechtsanwalt Krasemann __________________________________________________________________________________ Homepage von Rechtsanwalt Krasemann __________________________________________________________________________________ Artikel zum Recht in Online-Spielen aus Game-Star 2006 __________________________________________________________________________________