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Freitag, 7. Dezember 2012

Montag, 3. Dezember 2012

Das ideale Weihnachtsgeschenk für den technikbegeisterten Mann

Ihr Parner ist technikbegeistert, aber übergewichtig und zu faul, regelmässig ins Fitneßstudio zu gehen ? 

Dann wäre die Gazelle vielleicht das richtige Geschenk für ihn !

Die Multifunktionale Energiestation Gazelle  produziert Strom wenn der Benutzer den Kurbelantrieb bedient. (System Fahrrad)

Einfach das gewünschte elektrisches Gerät (max. 100 Watt) an die interne Steckdose

der Gazelle anschließen und los geht's!



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Umschaltbar auf die gewünschte Entnahme


3V- 4.5V, 6V, 9V und 12V 
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Zur Entnahme von 12V DC/220V AC geeignet.


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Ihnen die meisten elektronischen Geräte mit Energie zu versorgen.

Dank integrierter 12V/7A Batterie und Wechselrichter können Sie
Geräte bis max. 100W betreiben.
Preis: 250,00 EURO  


Kontakt:
bspartners Ltd.
Reinhard Göddemeyer
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Deutschland
NRW

Telefon: Mobil: 0157 - 8329 1492 
Telefon | +49 (0)221 355331075
eMail | info@bspartners.eu
www.bspartners.eu 

Die Experten von bspartners decken Verbraucherbetrug auf.

Die Experten von bspartners decken Verbraucherbetrug auf.

Im vorliegenden Fall handelte es sich Angebote für sogenannte Infrarotheizungen, die, wenn man den vollmundigen Anpreisungen des Anbieters Glauben schenken sollte, in der Lage waren gesundheitliche Störungen wie Ischiasbeschwerden  und Bandscheibenschäden zu kurieren. Auch wurde in einigen Fällem mit unzutreffenden TÜV-Bescheinigungen geworben.

Noch gravierender waren aber die verbrauchsbezogenen Aussagen, so sollten diese Heizungen bis 60 % Energieeinsparung im Heizbetrieb bringen.  Untermauert wurden diese Anpreisungen durch eine Benennung einer veralteten Studie der Universität Kaiserslautern, wobei von den Anbietern aber verschwiegen wurde, daß es neuere Studien und Untersuchungen der Universität Luzern und des Umweltamtes Düsseldorf gibt, die zu völlig anderen, nämlich schlechteren Ergebnissen kommen. Insbesondere die vom Umweltamt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung in Auftrag gegebene Kölner Studie ist dabei von Bedeutung. In der Studie wurde mit modernsten Simulationsprogrammen eine volle Heizperiode simuliert, es wurde ein Mustergebäude beheizt, die Ausgangsvoraussetzungen waren somit für alle getesteten Heizsysteme gleich.

Danach ist eine moderne Wärmepumpenheizung viel günstiger als die angepriesenen Infrarotheizungen.

Da teilweise die Tatbestände der strafbaren Werbung verwirklich wurden hat bspartners die Gerichte / Ordnungsbehörden eingeschaltet.

Reinhard Göddemeyer

www.bspartners.eu

Mittwoch, 28. November 2012

Sorglos Strom macht grosse Sorgen

Sorglos Strom macht grosse Sorgen

Wie der WDR berichtete hat die Münchner Firma Sorglos Strom im Grossraum NRW / Ruhrgebiet / Dinslaken / Detmold Drückerkolonen eingesetzt, die mit betrügerischen Methoden versuchen zum Abschluss von neuen Stromlieferverträgen zu gelangen.

Die Stadtwerke Detmold haben bei der STA n München Strafantrag gestellt.

Links dazu:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-dinslaken-huenxe-und-voerde/dreiste-methoden-id7324011.html


http://www.rp-online.de/bergisches-land/hueckeswagen/nachrichten/bew-warnt-vor-haustuer-geschaeften-1.3075820




Mitgeteilt von bspartners

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Montag, 26. November 2012

Wer liefert was ?

Wer liefert was ?

Ab Januar 2013 liefern wir alle Solarartikel über den eigenen Internetshop.

Wir suchen daher alle Artikel, angefangen von Solarspielzeug bis  zu Solarspeichersystemen für den Vertrieb.

Bei Interesse an einer Kooperation bitten wir um Kontaktaufnahme !

Reinhard Göddemeyer


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Ihr Parner ist technikbegeistert, aber übergewichtig und zu faul, regelmässig ins Fitneßstudio zu gehen ? 

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Sonntag, 25. November 2012

Energiemafia

Alle Welt spricht mittlerweile wegen der Erhöhung der Strompreise von der Energiemafia. Gemeint sind dabei wohl die vier grossen Anbieter, die sich den deutschen Strommarkrt untereinander aufgeteilt haben und die jede Möglichkeit nutzen, die eigenen Gewinne zu erhöhen. Dies auch  mit Massnahmen, die nicht immer die Freude bei den Stromkunden auslösen. 

In kleineren Bereichen scheint es im Im Wettbewerb um das Geld der Verbraucher aber auch eine andere Mafia zu geben. Die unseriös arbeitenden Anbieter sogenannter modernster Infrarotheizungen.
Nachdem wir über eine Ausschreibung Kontakt zu Anbietern von sogenannten Wärmewellenheizungen - Infrarotheizungen erhalten hatten bekamen wir Kontakt zu deren Angeboten, die von uns im Rahmen der Auftragsbearbeitung geprüft wurden.

Dabei konnten wir feststellen, dass mit den verschiedensten unseriösen Werbeaussagen für den Vetrieb dieser "Superheizungen" geworben wird.

Hier einige gravierende Beispiele:

Unzulässige Werbung mit dem GS - Zeichen (Geprüfte Sicherheit) mit dem TÜV-LOGO des TÜVs NORD / SÜD / Rheinland und falschen Tüv - Prüfberichten.

Werbung mit unzulässigen Referenzen von Papst Bendikt XVI und Herbert Grönemeyer u.a. Prominenten. 

Werbung mit veralteten Gutachten, in denen diese Heizungen empfohlen werden. Diese Werbung erfolgt von den Vertriebsfirmen in Kenntnis der Tatsache, dass es neuere Gutachten und Studien mit genau gegenteiligen Aussagen gibt.

Werbung mit unzulässigen Verbrauchseinsparungen

Werbung mit unzulässigen Gesundheitssaussagen.

Ein Kunde erzählte uns hierzu, dass ihm ein Verkäufer von Infrarotheizungen aus Gelsenkirchen im Rahmen des Verkaufsgespräches diese schöne Geschichte aufgetischt hat:

"Die Oberflächen dieser Infrarotheizungen sind mit einem Granulat versehen, das Granulat kommt aus einem Bergwerk in China. In diesem Bergwerk hatte man festgestellt, dass die dort arbeitenden Bergleute niemals erkrankten, dass die überdurchschnittlich gesund waren. Das hat man sich jetzt zunutze gemacht, indem das erz aus diesem Bergwerk gemahlen wird und das Granulat dann auf Heizlampen und Heizkörper aufgebracht wird.  Meine Frau und ich nutzen diese Methode auch, ich habe seitdem keine Bandscheibenprobleme mehr und bei meiner Frau ist der Ischiasschmerz weggegangen " 

Die sogennate "Chinalampe" hatte der gute Mann natürlich auch im Sortiment und bot sie dem Knden für 500 EURO an.

Lassen Sie sich beim Heizungskauf also bitte nicht über den Tisch ziehen, informieren Sie sich notfalls bei der Verbraucherberatung in Düsseldorf, die gerade in Zusmmenwirkung mit dem Umweltamt Düsseldorf aufgrund der vielen eingehenden Anfragen nach der Wirkung und den Kosten von Infrarotheizungen eine aktuelle Studie zu dieser Problematik veröffentlicht hat.

Sie benötigen eine Heizung ?
Sie planen einen Umbau ? 
Sie planen einen Neubau ?

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot für Ihr Bauvorhaben.

Wir bieten eine schnelle qualifizierte Abwicklung und eine qualifizierte deutsche bauleitung !


Kontakt:
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Größere und kleinere  Mengen auf Anfrage 

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Ausserdem im Angebot: Diverse Posten Eichenbretter, Bongossibohlen, Sandsteinbruch, MDF - Platten Günstige Anlieferungsmöglichkeit-da Palettenware.

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Preis: 325,00 EURO   
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Wir bieten und suchen ständig Baumaterialien aller Art.  Insbesondere durch unsere guten Kontakte nach Osteuropa können wir preisgünstige Angebote unterbreiten. Egal was Sie suchen-bevor Sie woanders bestellen sollten Sie unser Angebot anfordern.

Kontakt:
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Reinhard Göddemeyer
Hohenzollernring 57
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Mittwoch, 21. November 2012

Freie Stellen

Stellenangebote

Für Berlin suchen wir für das Jahr 2013 einen Repräsentanten zur Bearbeitung aller aus dem Grossraum Berlin vorhandenen Kundenanfragen als freien Mitarbeiter; gerne mit bestehendem Büro und Infrastruktur aus den Bereichen Architektur - Energieberatung. 

Bei Interesse an einer Kooperation bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Dorota Ziesch.






Wir suchen ferner  für einige Netzwerkpartner Mitarbeiter für die folgenden Bereiche:

Call Center Agents / Telefonverkäufer / innen für die Beratung / den Verkauf von Dienstleistungen im Bereich

......1.Brandschutzverordnung

......2.Trinkwasserverordnung

......3.Anzeigenverkäufer für Online-Datenbankplätze

In den Bereichen 1 und 2 haben sich die Gesetze / Verordnungen geändert, Betriebe müssen z.B. einen eigenen oder einen externen Brandschutzbeauftragten nachweisen.

Zu1: Brandschutzbeauftragter - Ist dieser nicht vorhanden und kommt es zu einem Brandschaden so haftet der Geschäftsführer und die Brandversicherung kann die Schadensregulierung verweigern.
Ein der Versicherung nachgewiesener Brandschutzbeauftragter reduziert die Prämie !

Zu 2: Hausbesitzer müssen einmal jährlich ihr Trinkwasser in einem Labor untersuchen lassen !

Zu 3: Wir bieten 50 % Provision für jeden verkauften Datenbankplatz im Solarnetzwerk - NRW

Anfragen an
Frau Dorota Ziesch
Telefon: 0221-355331075 
BSpartners ltd
info@bspartners.eu

Mittwoch, 14. November 2012

Agentur-E-Media -: Stromspeicher für Solaranlagen

Agentur-E-Media -: Stromspeicher für Solaranlagen: Eine neue Generation von Litium-Batterien könnte bald den Strom der heimischen Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach speichern und so Hausbesitze...

Dienstag, 13. November 2012

Stromspeicher für Solaranlagen

Eine neue Generation von Litium-Batterien könnte bald den Strom der heimischen Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach speichern und so Hausbesitzer zu autarken Stromerzeugern machen.

Elektrochemiker und Elektroingenieure der TU München entwickeln Akkus aus Litiumtitanat und Litiumeisenphosphat, die extrem lange haltbar und damit kostengünstig sein werden. Das Projekt wird von der Stiftung Nagelschneider gefördert.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird unsere Stromnetze völlig verändern. Denn Strom aus Wind und Sonne ist nicht immer gleichmäßig verfügbar und kann nicht immer dort gewonnen werden, wo er gebraucht wird. Zum einen muss daher unser Stromnetz von einem Verteilernetz zu einem europäische konzipiertem Transportnetz umgebaut werden. Zum andern muss Strom gespeichert werden. Bisher geschieht dies in Pumpspeicherkraftwerken; an der Realisation von Druckspeicherkraftwerken wird intensiv geforscht. Eine Alternative als dezentraler Stromspeicher könnte eine neue Generation Litium-Batterien sein, die Litiumtitanat (LTO) für die Anode und Litiumeisenphosphat (LFP) für die Kathode nutzt.

 An der TU München entwickeln derzeit Elektrochemiker und Elektroingenieure gemeinsam eine solche LTO-LFP-Batterie, die über extrem viele Ladezyklen haltbar sein soll und sich daher etwa als Stromspeicher von Fotovoltaikanlagen eignen könnte. An Versuchszellen wurde bereits eine Lebensdauer von 20.000 Zyklen ohne eine nennenswerte Veränderung der Kapazität nachgewiesen – bisher gebräuchliche Litiumionenbatterien zum Beispiel schaffen lediglich 1.000 bis 3.000 Zyklen.
Bislang sind LTO-LFP-Batterien noch wenig erforscht, da sie für Elektroautos zu groß und zu schwer wären. Da Anwendungen als Speicher für erneuerbare Energien meist jedoch keine hohen Anforderungen an die Energiedichte stellen, macht die Langlebigkeit von LTO-LFP-Batterien sie als Speicher sehr kostengünstig.


Die neuen Anwendungsgebiete der elektrochemischen Energiespeicher sind die heutigen Schlüsseltechnologien. Dieses gilt für die Integration der erneuerbaren Energien. Besonders netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einem Daueranschluss an das Stromnetz stellen eine interessante Anwendung für den elektrochemischen Energiespeicher dar. Dabei handelt es sich um eine der beliebtesten PV-Anlagen für Privathäuser und Unternehmen. Nach Schätzungen wird erwartet, dass die PV-Anlagen 12 % bis des gesamten Stroms in Europa bis 2020 erzeugen, das entspricht eine Kapazität der PV-Anlagen von 390 GW (Gigawatt).


Die neuen Anwendungsgebiete der elektrochemischen Energiespeicher sind die heutigen Schlüsseltechnologien. Dieses gilt für die Integration der erneuerbaren Energien. Besonders netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einem Daueranschluss an das Stromnetz stellen eine interessante Anwendung für den elektrochemischen Energiespeicher dar. Dabei handelt es sich um eine der beliebtesten PV-Anlagen für Privathäuser und Unternehmen. Nach Schätzungen wird erwartet, dass die PV-Anlagen 12 % bis des gesamten Stroms in Europa bis 2020 erzeugen, das entspricht eine Kapazität der PV-Anlagen von 390 GW (Gigawatt).

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Sie benötigen Ein Angebot für eine Photovoltaik - Anlage ?
Sie möchten sich näher informieren ?

Beachten Sie dazu unsere Inforamationen auf www.bspartners.eu

Arbeitslosengeld für Studenten bis Vorlesungsbeginn

Studenten können bis zum Vorlesungsbeginn Arbeitslosengeld beanspruchen. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 


Arbeitslosengeld kann auch Studenten zustehen. Das entschied das hessische Landessozialgericht (Az.: L 7 AL 3/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. In dem Fall hatte sich eine gelernte Krankenschwester nach einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos gemeldet. Die Frau beantragte unter Hinweis auf ihre Einschreibung an einer Hochschule Arbeitslosengeld bis zum Vorlesungsbeginn. Die Agentur für Arbeit gewährte ihr Arbeitslosengeld lediglich bis einschließlich August. Ab September könne sie als eingeschriebene Studentin nur eine versicherungsfreie Beschäftigung ausüben. Gegen diesen Bescheid klagte die Frau.
Das Urteil: Sie erhielt in zwei Instanzen Recht. Arbeitslosengeld könne nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehe, befand das Gericht. Eine solche Verfügbarkeit bestehe bei Studierenden in der Regel nicht, weil sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben könnten. Sei jedoch ein Studienanfänger bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen nicht in studiumsrelevante Aktivitäten eingebunden, stehe er dem Arbeitsmarkt bis dahin zur Verfügung.

Sonntag, 11. November 2012

Donnerstag, 8. November 2012

Werbung mit Prominenten wie Papst Benedikt XVI







In Vorbereitung unserer Solartage 2013 haben wir täglich Kontakt zu Anbietern aus dieser Branche. 

In diesem Zusammenhang wurde uns eine ganz aussergewöhnliche Werbung mit den Referenzen von Prominenten für Direktheizungen / Infrarotheizungen bekannt. Eine Firma wirbt auf der eigenen Internetseite mit dieser Aussage:

  
Kleiner Auszug aus unseren Referenzen:  

Papst Benedikt XVI, Herbert Grönemeyer, Warner Bros. Movie World, Sonepar Deutschland, Hagemeyer, Thyssen Krupp AG, Stadtwerke Mülheim/ Ruhr, Stadtwerke Aachen, Movie Park Germany, SoHo Bar Hamburg, Brasserie am Gendarmen Markt, Alexanderplatz Berlin, Die Ärzte, Easy Wedding, Filos Köln etc.
Heizkraft Heizstrahler wurden bisher montiert in:
Deutschland, Holland, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Österreich, Italien, Slowakei, Polen, Spanien, Rumänien, Kanada, Libyen und Russland. 


Diese Werbeaussagen fanden wir im Internet bei einer Vertriebsfirma für Infrarotheizungen.
Geworben wird hier an erster Stelle mit dem Papst, an zweiter Stelle mit Herbert Grönemeyer, die anderen benannten "Referenzen" lesen sich auch nicht schlecht.

Ob die so benannten Personen wohl wissen, daß Ihr Name hier für unlautere Werbezwecke benannt wird ?

Ob die benannten Personen wohl wissen, daß Infrarotheizungen als Direktheizungen wahre Stromfresser sind und daß es viele Nutzer dieser Heizungstechnik gibt, die nach der ersten Heizperiode die hohen Stromrechnungen nicht zahlen können ?

Selbst wenn es so wäre, daß der Papst und Herbert Grönemeyer eine Infrarotheizung bei diser Firma bestellt hätten, daß Sie quasi "Nutzer" der Technik sind, so sagt das noch lange nichts darüber aus, ob sie mit dieser Technik auch zufrieden sind. 

Was sagt das Werberecht dazu: 


Eine "Referenz" ist ein Empfehlungsschreiben (auch Empfehlungsbrief oder auch Referenzschreiben), ist somit ein schriftliches Dokument mit einer positiv wertenden Empfehlung zu einer Person.

Eine Referenz dient einer wohlwollenden Meinungsbildung oder der beruflichen Einstellung des Bewerbers wenn sie in einer Bewerbung verwendet wird.

Das Gericht  sieht in der einer  Werbekampagne, wobei Prominente wie der Papst Benedikt und der Sänger Herbert Grönemeyer als Referenz benannt werden, eine  nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken.

"Äußerungen Dritter haben in der Werbung eine besondere Bedeutung. Sie wirken objektiv und werden daher nicht nur ernst genommen, sondern im Allgemeinen höher bewertet als die eigenen Äußerungen des Werbenden (Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., Rn. 2.163 zu § 5 UWG).

Hier wird zwar keine Aussage eine „Dritten“ veröffentlicht, aber der Eindruck hervorgerufen, die Antragsgegnerin zu 1.) und ihr Leistungsangebot werde von Prominenten „empfohlen“.

Da eine Empfehlung landläufig als Rat oder als Ratschlag verstanden wird, erwartet der verständige, situationsadäquat aufmerksame Leser, dass sich der Empfehlende eine eigene Meinung über die Qualität und/oder Preiswürdigkeit des Angebots gebildet hat.

Rechtsprechungshinweis:

OLG Frankfurt Urteil vom 09.08.2012 6 U 91/12

Wir haben uns daher erlaubt die angegebenen Referenzkunden über diesen Sachverhalt zu informieren.

bspartners ltd

Reinhard Göddemeyer







 

Zehn Jahre Haft für „Professor Hasch“ aus Kamen

Zu zehn Jahren Gefängnis hat das Dortmunder Landgericht am Mittwochnachmittag einen Musikprofessor (50) aus Kamen verurteilt. Als Chef einer Drogenbande hatte er den Anbau von über 300 Kilo Marihuana organisiert.
In gut sieben Jahren könnte Ulrich Sch. wieder auf freiem Fuß sein und die Trümmer seiner kriminellen kurzen, aber intensiven Vergangenheit ordnen. Die 36. Strafkammer des Landgerichtes Kamen verurteilte den 50-jährigen Akkordeonlehrer und Musikverleger wegen illegalen Cannabis-Anbaus zu insgesamt zehn Jahren Haft, die er nunmehr zu wenigstens zwei Dritteln abzusitzen hat.
Quelle / Volltext :derwesten.de

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Schuldneratlas 2012 Vielen Deutschen geht das Geld...

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Schuldneratlas 2012 Vielen Deutschen geht das Geld...: Lange Jahre hielten sich viele Deutsche bei größeren Anschaffungen zurück, vor allem im Osten. Doch das holen sie jetzt nach - und geraten ...

Montag, 5. November 2012

Solarenergie-online: Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Solarenergie-online: Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen: Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen ! Hier erhalten Sie Informationen über moderne Pelletheizungen ! Sie suchen eine alternative Heizque...

Sonntag, 4. November 2012

Windenergie-online: Messeplanung 2013

Windenergie-online: Messeplanung 2013: Für 2013 planen wir mehrere Energieausstellungen in NRW. Für diese Ausstellungen suchen wir ab sofort Aussteller aus den folg...

Messeplanung 2013


Für 2013 planen wir mehrere Energieausstellungen in NRW.

Für diese Ausstellungen suchen wir ab sofort Aussteller aus den folgenden Bereichen:

Architektur
Bauplanung
BHKW
Brandschutz
Dämmung
Energieberaung
Energiegenossenschaften 
Erneuerbare Energien
Heizung
Solarenergie
Stromlieferanten
Wärmepummpen
Windenergie

Die Messekataloge werden Anfang 2013 erstellt.
Anfragen können schon jetzt unter www.bspartners.eu erfolgen.

bspartners ltd
Ansprechpartner: 
Herr Reinhard Göddemeyer
Frau Dorota Ziesch 
45739 Oer - Erkenschwick
Pf 1135
Tel.: 02368 - 9788401
Web:www.bspartners.eu
Mail: w-2012@gmx.de

Freitag, 2. November 2012

Solarenergie-online: Viele heisse Luft

Solarenergie-online: Viele heisse Luft: Strafbare Werbung für Infrarotheizungen ? Viel heisse Luft Neue Infrarotheizungen werden als ökologische Alternative angepriesen. Da...

Flucht und Rettungswegeplan

Neu: E-Book

Kennen Sie die neuen Vorschriften ? 

Gerne senden wir Ihnen das Arbeitshandbuch zum Flucht und Rettungswegeplan (ISBN 978-1-291-11230-6) kostenlos zu.

Sie dürfen uns auch mit der Erstellung und Überprüfung Ihrer Flucht - und Rettungwegepläne beauftragen, damit efülen Sie sogleich die Vorgaben für die nächsten 2 Jahre und sparen sich viel Zeit, Mühe und möglichen Ärger.

Faxen Sie Ihre Bestellug an:

0223- 9939122


bsparners ltd
4579 Oer Erkenschwick
Rudolfstr.3



Mittwoch, 31. Oktober 2012

Messeplanung 2013

Messeplanung 2013

Für 2013 planen wir mehrere Energieausstellungen in NRW.

Für diese Ausstellungen suchen wir ab sofort Aussteller aus den folgenden Bereichen:

Architektur
Bauplanung
BHKW
Brandschutz
Dämmung
Energieberaung
Energiegenossenschaften 
Erneuerbare Energien
Heizung
Solarenergie
Stromlieferanten
Wärmepummpen
Windenergie

Die Messekataloge werden Anfang 2013 erstellt.
Anfragen können schon jetzt unter www.bspartners.eu erfolgen.

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Frau Dorota Ziesch 
45739 Oer - Erkenschwick
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Tel.: 02368 - 9788401
Web:www.bspartners.eu
Mail: w-2012@gmx.de




Wettbewerbsrecht-online: Wettbewerbsrecht: Medizinische Aussagen sind beson...

Wettbewerbsrecht-online: Wettbewerbsrecht: Medizinische Aussagen sind beson...: Der Anbieter esoterischer Gesundheitsprodukte darf nicht für seine Silikonpads (die Elektrosmog abwehren und Speisen ...

Stellenangebot

Stellenangebot

Aufgrund steigender Nachfrage unserer Angebote suchen wir ab Januar 2013 einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes als Mitarbeiter zur Abwicklung vorhandener Aufträge.

Wir bearbeiten folgende Aufgaben:

Prüfung der Brandschutzes
Bauüberwachung
Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten.

Unser neuer Mitarbeiter sollte auch Interesse daran haben, die von uns geplanten Webinare / Informationsveranstaltungen zu organiseren.

Da die Aufträge aufgrund vorhandener Geschäftsbeziehungen in allen Bundesländern mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen abzuwickeln sind wird eine entsprechende Mobilität / Reisebreitschaft erwartet.

Bewerbungen von weiblichen Bewerbern sind erwünscht.

Bewerbungen bitte per Mail an www.bspartners.eu 

www.discounter-strom.de

Brandschutz

Daß die Behörden es mit dem Brandschutz jetzt ernster nehmen als früher muss im Moment auch eine grössere Düsseldorfer Firma erfahren.

Diese befasst sich mit dem Vertrieb von Campingartikeln, dazu gehört auch ein Propangasvertrieb mit eigener Abfüllanlage .

Die Düsseldorfer Behörden haben der Firma jetzt die Betriebsschliessung für den 31.12.2012 angedroht, wenn bis dahin nicht ein professionelles Brandschutzkonzept von einem dazu autorisierten Betreib vorgelegt wird.

Da hat der Chef nur noch dumm geguckt, mit so etwas hat er niemals gerechnet.

Die Zeit wird jetzt natürlich knapp, denn in dem Konzept werden natürlich auch die anderen wichtigen Punkte, wie Flucht - und Rettungswegepläne nach neuer DIN, verlangt.

Die für deratige Konzepte infragekommende Frmen haben aufgrund der Gesetzeslage volle Auftragsbücher, da wird der Chef wohl jeden Preis akzeptieren müssen, wenn er die Sache wirklich noch in 2012 gemacht haben möchte.




www.discounter-strom.de

Info für alle Mitarbeiter von ISI Marketing

Info für alle mitarbeiter von ISI Marketing 
Bekanntlich wirbt ISI Marketing fast bundesweit um Mitarbeiter, die in aller Regel eine 14 tätige Probephase angeboten bekommen. Wer in dieser probephase nichts schreibt, also keine Aufträge reinholt, wird wieder hinauskoplimentert.
Vergütungspflicht besteht auch bei „Arbeit auf Probe“

Soll ein Mitarbeiter vor Einstellung für einen neuen Arbeitsplatz auf seine Qualifikationen durch „Probearbeiten“ überprüft werden, ist diese Zeit mit den üblichen Stundensätzen zu vergüten, auch wenn später der Arbeitsplatz an einen Mitbewerber vergeben wird. 

Die Vergütungspflicht besteht selbst dann, wenn zwischen den Parteien vereinbart gewesen ist, die Leistungen unentgeltlich zu erbringen.
Dazu:
Hat ein "Praktikant" gewöhnliche Arbeitspflichten und wird nicht ausgebildet, ist er Arbeitnehmer und kann einen Arbeitnehmerlohn verlangen.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07
 
 
 

www.discounter-strom.de

Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...

Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...: Oberlandesgericht Koblenz , Urteil vom 15.10.2012 -  2 Ss 68/12  - Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer ...

Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...

Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...: Oberlandesgericht Koblenz , Urteil vom 15.10.2012 -  2 Ss 68/12  - Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer ...

Dienstag, 30. Oktober 2012

Sonntag, 28. Oktober 2012

Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachtsfreude

Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachtsfreude: Aktion Weihnachtspakete - Weihnachtsfreude Auch in diesem Jahr starten wir eine Aktion Weihnachtspakete für Gefangene. Viele Bürger, ...

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Türkisch: Verbraucherinsolvenzverfahren

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Türkisch: Verbraucherinsolvenzverfahren: Tüketici Đflas Davası (VIV) Borçlusunuz ve takip eden yıllarda borçlarınızı artık ödeyemiyorsunuz? O durumda tüketici iflas davası içinde bu...

Wettbewerbsrecht-online: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen We...

Wettbewerbsrecht-online: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen We...: Presseschau: Für Sie gelesen: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen Wettbewerbsrecht  ?  Ganz schlaue Ebay - Anbieter kommen a...

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke

Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke: Dies ist ein Musterartikel. Dieser Artikel dient einzig und allein dem Zweck das Zusammenspiel zwischen der Suchmachine Google und dem Googl...

Veranstaltung : Infos zur Rechtsprechung - Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?

Infos zur Rechtsprechung 

Was tun wenn es brennt ?

Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.

Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Was schreibt der Gesetzgeber vor ?  Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?

Infos zur Rechtsprechung 

Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.

Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden, selbst in öffentlichen Gebäuden wie Gerichten oder Stadtveraltungen,  hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.

Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.12.2012 um 18 Uhr  in Düsseldorf in den Räumen der Handwerkskammer statt.

Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.

1.Strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen
2.Zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen (Rückgriff der Berufsgenossenschaften) 
3.Wegfall des Versicherungsschutzes der Brandversicherung wegen Verletzung der Auflagen



Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu wird gebeten.

Weitere Informationsveranstaltungen sind in den folgenden Städten geplant:

Bochum
Dortmund 
Essen 
Oberhausen


Interessenten werden um Voranmeldung unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.


bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch 
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3 
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401

Freitag, 26. Oktober 2012

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Fachartikel

Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Fachartikel: Hier könnte Ihr Fachartikel stehen. Sie sind Jurist, im Insolvenzrecht sachkundig und möchten Ihre Artikel hier publizieren ? Gerne erwar...

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Abmahnungen gegen Facebook-Pages

Eine unbekannte Anzahl gewerblicher Betreiber von Facebook-Pages erhielt in dieser Woche unerbetene Post des Rechtsanwalts Hans-Werner Kallert (Kanzlei HWK) aus Maxhütte-Haidhof. In den stets nahezu gleich lautenden Abmahnungen wirft Kallert den Betreibern vor, kein Impressum auf ihren Pages zu führen und damit einen Wettbewerbsrechtsverstoß gegenüber seiner Mandantin zu begehen.
Als Beleg für den Verstoß liegt den Abmahungen jeweils ein Screenshot der beanstandeten Facebook-Page bei. Diese Screenshots zeigen allerdings in den uns bekannten Fällen nicht die gesamte Page, sondern – erkennbar an den horizontalen und vertikalen Scrollbalken – jeweils nur einen Ausschnitt. In Foren geben Abgemahnte außerdem an, dass die Screenshots nicht wie in den Abmahnungen behauptet vom 13. August, sondern teilweise bereits Wochen alt seien.
Seine Mandantin stelle "ein IT-Systemhaus mit stark erweitertem Kompetenzbereich dar", erläutert Anwalt Kallert den Abgemahnten (meist IT-Unternehmen). Daher nehme dieses Unternehmen am gleichen Markt teil und sei als Mitbewerber im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beurteilen. Mit einem fehlenden Impressum verschaffe sich der Abgemahnte folglich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
Bei der Mandantin handelt sich um die Firma Binary Services GmbH aus Regenstauf. Deren Geschäftsführer Florian Blischke hat es in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen zu einiger Bekanntheit gebracht. Sein Unternehmen "BHIP reliable netservices" forschte für die Massenabmahnkanzlei Urmann+Collegen nach Tauschbörsennutzern, die unter anderem urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen angeboten haben sollen.
Dabei kam es offenbar in einigen Fällen zu Fehlern. Unbescholtene Bürger sollen Berichten zufolge von Urmann+Collegen abgemahnt worden sein. Dies führte sogar soweit, dass das Oberlandesgericht Köln zu große Zweifel an der seriösen IP-Adress-Ermittlung von Blischkes BHIP reliable netservices hegte: Das Gericht verweigerte Urmann+Collegen einen ansonten üblichen Herausgabebeschluss von Anschlussinhaberdaten zu IP-Adressen der angeblichen Tauschbörsennutzer, "weil nicht festgestellt werden kann, dass von den in der Anlage aufgelisteten IP-Adressen aus Rechtsverletzungen begangen worden sind."
Eben jener Florian Blischke betreibt jetzt gemäß des Impressums zusammen mit Marco Hahn das IT-Systemhaus Binary Services. Wir haben Blischke nach Beispielprojekten gefragt, die seine Firma bearbeitet. In seiner Antwort ging er auf diese Frage nicht ein. Er bestätigte, dass die Abmahnungen "unserem Auftrag an unseren Anwalt entsprechen" würden. Zu den Screenshots bemerkte er, ein Impressum, das erst durch mehrfaches Scrollen zu entdecken sei, sei so zu bewerten, als sei keines vorhanden.
Damit spielt Blischke auf Betreiber an, die ihre Anbieterkennzeichnung als Eintrag in ihre Timeline auf der Facebook-Page untergebracht haben. Diese Vorgehensweise ist in der Tat umstritten. Ebenso ist es derzeit schwierig ein Impressum bei Facebook so zu erstellen, dass es auch auf mobilen Endgeräten leicht wahrgenommen werden kann. Rechtsanwalt Lars Jaeschke hat im Interview mit heise resale bereits im Januar 2012 auf die diesbezüglichen Unklarheiten hingewiesen und Befürchtungen geäußert, dass Streitigkeiten um mangelhafte Anbieterkennzeichnungen auf gewerblichen Facebook-Pages zunehmen könnten.
Die von Anwalt Kallert Abgemahnten haben eine Frist bis zum 21. August 2012 erhalten, um die vorformulierte Unterlassungserklärung zurückzusenden und die Abmahngebühren von 265,70 Euro zu überweisen. Als Streitwert setzt Kallert 3000 Euro an. Mit der Abwehr der Abmahnung beauftragte Rechtsanwälte raten bereits öffentlich, die Unterlassungserklärung nicht unmodifiziert abzugeben. Im Forum des Portals Seitenreport haben sich derweil dutzende Opfer der Abmahnwelle zusammengetan und diskutieren die Problematik.
Betroffene finden auf heise resale einen Beitrag mit Tipps zum Umgang mit dieser Abmahnwelle. (hob)

Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 23.08.2012
1 Ws 248/12 -

Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht

OLG Celle: Spender wurden durch Spendewerbeanschreiben für eine Krebsforschung nicht getäuscht

Bei den plakativen Spendewerbeanschreiben (sog. Mailings) eines Spendenunternehmens, die damit wirbt, eine sofortige Spende könne die Krebsforschung zeitnah fördern, handelt es sich nicht um einen Betrug nach § 263 StGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.

In dem zugrunde liegenden Fall warben die drei Angeschuldigten mit ihren Unternehmen in einem Zeitraum von etwa sechs Jahren mehr als 12,5 Millionen Euro Spenden für die Krebsforschung ein. In plakativen Spendenwerbeanschreiben (sog. Mailings) wurde behauptet, eine sofortige Spende könne die Krebsforschung zeitnah fördern. Von den Einnahmen flossen der Krebsforschung nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Hannover zwischen 0 % im ersten Jahr und mehr als 40 % im Januar 2010 zu. Mit den übrigen Einnahmen wurden weitere Werbeaktionen finanziert. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts des Betruges und veranlasste Durchsuchungen bei zwei der Angeschuldigten.

Spender wurden durch Mailing-Aktion nicht getäuscht

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte vor dem Landgericht Hildesheim unter anderem Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben. Zu einer Verhandlung vor Gericht kam es dennoch nicht: die 5. große Wirtschaftsstrafkammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der wichtigste Aspekt der Entscheidung ist, dass die Angeschuldigten die Spender nicht getäuscht haben. Es handele sich bei den Angaben in den Schreiben um übertriebene Werbung, jedoch nicht um Tatsachenbehauptungen. Es sei nicht der Eindruck erweckt worden, die Sammlung erfolge ohne Hilfe eines spezialisierten Unternehmens (sog. Fundraiser), und es seien keine Aussagen getroffen worden, wann und in welchem Umfang die Spenden an die Krebsforschung weitergeleitet würden. Die Angeschuldigten hätten auch nicht den Eindruck erweckt, ihre Unternehmen betrieben selbst Krebsforschung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben zudem nicht ergeben, dass sich die Angeschuldigten an dem Spendenaufkommen persönlich bereichert haben und dass der Einsatz der professionellen Fundraiser-Unternehmen übertrieben teuer gewesen sein könnte.

Entschädigung für finanzielle Nachteile des Unternehmens während Durchsuchungen


Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der an die Angeschuldigten gerichtete Vorwurf, zu lange zu hohe Beträge in die Organisation der Spendenerwirtschaftung gesteckt zu haben, könne zwar steuerrechtliche Auswirkungen haben und zum Entzug des Status „gemeinnützig" führen, strafwürdiges Unrecht sei aber erst dann gegeben, wenn die Anbindung einer größeren Zahl von Spendern dauerhaft durch weniger kostenintensive Maßnahmen hätte gewährleistet sein können. Dass die Angeschuldigten mit ihren Unternehmen bewusst überteuerte Strukturen aufrechterhalten haben, lasse sich indes nach dem Stand der Ermittlungen nicht beweisen. Die Angeschuldigten werden nun wegen der Durchsuchungen entschädigt, soweit die Durchsuchungen zu messbaren finanziellen Nachteilen geführt haben sollten.

Sinnvolle Verwendung von Spendengeldern müssen Spender selbst beurteilen

Den Grundsatz „Trau, schau, wem!" sollten die Bürger immer beherzigen, wenn sie ihr Geld in andere Hände geben. Das gilt für rentable Geldanlagen nicht weniger als für gemeinnützige Projekte. Im vorliegenden Fall hatten die Gerichte nur zu prüfen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Die sinnvolle Verwendung von Spendengeldern müssen die Spender selbst beurteilen. Dabei helfen die Hinweise von Organisationen wie dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen oder dem Deutschen Spendenrat e. V. oder den Verbraucherzentralen.

Entscheidung für eine Spende sollte gut durchdacht sein

Eine kritische Distanz ist also in keinem Fall fehl am Platze. Der Erfolg im Kampf gegen Krebs oder für den Schutz des Regenwalds hängt nicht davon ab, dass man in der Innenstadt oder wegen der bunten E-Mail einer unbekannten Organisation sofort eine Einzugsermächtigung erteilt, erläutert der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Dr. Götz Wettich und rät, die Entscheidung für eine Spende in jedem Fall gründlich vorzubereiten.

Dienstag, 23. Oktober 2012

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 -

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 20.02.2007
7 U 126/06 -

Einstweiliger Unterlassungsanspruch bestand nicht

Die in einer Internetsuchmaschine erscheinenden Suchergebnisse stellen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Ein darauf gestützter einstweiliger Unterlassungsanspruch ist unbegründet. Einer Suchmaschine ist es nämlich nicht möglich sich zukünftig eindeutig "auszudrücken". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien auf der Internetseite der Suchmaschine der Antragsgegnerin ("Google") bei Eingabe des Vor- und Nachnamens des Antragsstellers folgende Wörter: "Immobilienbetrug", "Betrug", "Machenschaften" und "Nigeriabetrug". Die Antragsgegnerin löschte nach Aufforderung des Antragsstellers diese Eintragungen, weigerte sich aber eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Landgericht Hamburg verbat daraufhin der Antragsgegnerin durch einstweilige Verfügung, die vier Wörter zu verbreiten. Mit der Berufung begehrte sie nunmehr die Aufhebung der Verfügung.

Keine Haftung der Antragsgegnerin

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Antragsgegnerin. Sie hafte weder als Äußernde oder Verbreiterin noch unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG. Denn die angegriffenen Passagen verletzten den Antragssteller nicht in seinen Rechten.
Bezüglich der genauen Begründung des Urteils wird auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren verwiesen: OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2011 - 3 U 67/11.
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.04.2006
    [Aktenzeichen: 324 O 993/05]

Sonntag, 21. Oktober 2012

MLPD beantragt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Gelsenkirchen

MLPD beantragt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Gelsenkirchen

10.10.12 – Am 4. Oktober 2012 hat der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV), der unter anderem treuhänderisch die Immobilien der MLPD verwaltet, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen eingereicht. Die Weigerung der Sparkasse Gelsenkirchen, gesetzlich vorgesehene Anträge zur Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien4 weiterzuleiten, verstößt gegen das Willkürverbot. In einer aktuellen Presseerklärung der MLPD heißt es:

    Die Sparkasse Gelsenkirchen soll damit verpflichtet werden, umgehend den Antrag des VVV für einen Investitionskredit an die KfW - Bankengruppe weiterzuleiten. Die KfW ist gesetzlich mit der Förderung solcher Umweltschutzmaßnahmen beauftragt. Der Kreditantrag erfolgte in Übereinstimmung mit dem KfW - Programm »erneuerbare Energien« und beläuft sich auf eine Summe von 63.000 €.

    Damit will die MLPD eine Photovoltaik-Anlage auf dem bestens geeigneten Dach der Immobilie »Horster Mitte« installieren. Das soll ein »Eigenbeitrag für besseren Umweltschutz sein. Das ist nicht zuletzt angesichts des bereits begonnenen Umschlags in eine globale Klimakatastrophe dringend geboten«, so Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD.

    Entgegen ihrer Werbung von der »Energiesparkasse« sabotiert die Sparkasse dies seit Monaten, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts der örtlichen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen hat. Sie weigert sich aber, den Antrag des VVV an die KfW weiterzuleiten. Dabei ist der Kredit wirtschaftlich schon deshalb ohne jedes Risiko, weil allein die Einsparungen bzw. Gewinne Zins und Tilgung refinanzieren würden.

    Das erfolgt aus »sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, §242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 von der Sparkasse selbst initiierten, organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD.« (aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung).

    Der Antrag ist auch eilbedürftig, da durch die sonst absehbaren Verzögerungen bereits ein auf 20 Jahre berechneter Verlust von 30.000 € durch Kürzungen der gesetzlichen Einspeisungsvergütung abzusehen ist.

Hier zeigt sich auch der reale Schaden antikommunistischer Hetze und Verleumdung, gegen die die MLPD in einem Parallelprozess vorgeht.

Der Prozess des VVV gegen die Sparkasse findet am Montag den 29. Oktober um 14:30 Uhr am Landgericht Essen im Sitzungssaal D42, Zweigertstr. 52 in Essen statt.

Quelle: RF News

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven geplatzt


Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven geplatzt


Mittwoch, 17. Oktober 2012 10.32 Uhr

Duisburg (dpa) - Nach knapp zwanzig Minuten ist der Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven überraschend geplatzt. Verhuven wird vorgeworfen, im Duisburger Innenhafen einen Polizisten angefahren zu haben, der einen Demonstrationszug abgesichert hatte. Die Richterin am Duisburger Amtsgericht vertagte das Verfahren am Mittwoch auf unbestimmte Zeit. Hintergrund sind zwei Anträge der Verteidigung. Danach sollen zunächst ein weiteres medizinisches und ein neues Verkehrsgutachten eingeholt werden. Der 62-jährige Reiseunternehmer bestreitet den Vorwurf.

Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg


Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg

16.10.2012

Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg

16.10.2012Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Paragrafenzeichen
Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Oktober 2012 entschieden.
Die Klägerin wandte sich gegen Versuchsreihen des CERN ("Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire"), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um auf diese Weise den so genannten „Urknall“ zu simulieren. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt der Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotenzial. Die Klägerin bezweifelte die Richtigkeit der Sicherheitsanalysen und befürchtete, dass bei den Experimenten so genannte "Schwarze Löcher“ entstehen könnten, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen könnten. Die Klägerin begehrte zunächst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die in den Rat des CERN entsandten Delegierten zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC mit einer Energie von mehr als 2 bis 3,5 Tera-Elektronenvolt anzuweisen. Den Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln im September 2008 ab (13 L 1123/08), weil die von der Klägerin befürchtete Gefahr von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint werde. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde (20 B 1433/08) blieb ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2502/08) nicht zur Entscheidung an. Mit ihrer Klage verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folge keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, in der von der Klägerin begehrten Weise auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. In Anbetracht der Sicherheitsberichte des CERN aus den Jahren 2003 und 2008 sei ein Gefährdungspotential des Protonenbeschleunigers LHC nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen. Objektive Zweifel an der Richtigkeit der Sicherheitsberichte seien weder schlüssig dargelegt noch ersichtlich.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Az.: 16 A 591/11scheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Paragrafenzeichen
Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Oktober 2012 entschieden.
Die Klägerin wandte sich gegen Versuchsreihen des CERN ("Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire"), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um auf diese Weise den so genannten „Urknall“ zu simulieren. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt der Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotenzial. Die Klägerin bezweifelte die Richtigkeit der Sicherheitsanalysen und befürchtete, dass bei den Experimenten so genannte "Schwarze Löcher“ entstehen könnten, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen könnten. Die Klägerin begehrte zunächst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die in den Rat des CERN entsandten Delegierten zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC mit einer Energie von mehr als 2 bis 3,5 Tera-Elektronenvolt anzuweisen. Den Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln im September 2008 ab (13 L 1123/08), weil die von der Klägerin befürchtete Gefahr von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint werde. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde (20 B 1433/08) blieb ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2502/08) nicht zur Entscheidung an. Mit ihrer Klage verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folge keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, in der von der Klägerin begehrten Weise auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. In Anbetracht der Sicherheitsberichte des CERN aus den Jahren 2003 und 2008 sei ein Gefährdungspotential des Protonenbeschleunigers LHC nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen. Objektive Zweifel an der Richtigkeit der Sicherheitsberichte seien weder schlüssig dargelegt noch ersichtlich.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Az.: 16 A 591/11